Mein Kind geht seit zwei Monaten in den Kindergarten. Da es nicht schläft und Theater während der Schlafenszeit macht, fordert der Kindergarten die Betreuungszeit ab November (in 2 Wochen!) zu kürzen, nämlich von 9 auf 5,5h (Abholung vor dem Schlafen).
Beide Eltern arbeiten (einer Vollzeit/ einer 30h). Oma ebenfalls berufstätig.
*Darf der Kindergarten den Vertrag selbst ändern oder gar gänzlich kündigen, wenn wir keine Buchungsänderung abgeben? Hierfür müssten doch längere Fristen gelten als 2 Wochen??*
von
fatifera
am 14.10.2018, 15:15
Antwort auf:
Kündigung durch Kindergarten?
Hallo,
das kommt darauf an, was im Vertrag steht. Wesentlich ist auch, ob es den Kindergarten wegen des Verhaltens nicht zumutbar ist, den Vertrag aufrecht zu erhalten.Dann kann er nämlich fristlos kündigen.
Ansonsten steht Ihnen jedoch trotzdem gesetzlich ein Anspruch auf Betreuung zu. Wenn dieser nicht verwirkt ist.Wenden Sie sich an die Stadt, die soll Ihnen eine Alternative anbieten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2018
Antwort auf:
Kündigung durch Kindergarten?
Das kommt doch darauf an, was dazu in eurem Vertrag steht.
von
cube
am 15.10.2018, 08:27