Kindesunterhalt:welche Steuerklasse ist bei Berechnung d. Nettoeinkommens releva

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt:welche Steuerklasse ist bei Berechnung d. Nettoeinkommens releva

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Kindesunterhalt: Welche Steuerklasse ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes relevant? Zum Hintergrund: Ich hatte im Jahr 2013 bis zum 31.3.2013 die Steuerklasse 3 und seit dem 1.4.2013 bis heute die Steuerklasse 1. Nun möchte ich mein Nettoeinkommen für das Jahr 2013 berechnen. Welche Steuerklasse muss ich bei der Berechnung nehmen? Ich sehe zwei Varianten: 1.) Steuerklasse 1 rückwirkend für das ganze Jahr 2.) Steuerklasse 3 bis zum 31.3.2013 danach Steuerklasse 1 bis zum 31.12.2013 (wenn dies die Variante ist, nimmt man dann anteilig für 3 Monate mein Nettogehalt mit Lohnsteuerklasse 1 und für 9 Monate mein Nettogehalt mit Lohnsteuerklasse 3 und gewichtet dann entsprechend?) Vielen Dank!

von mike250513 am 27.03.2014, 09:55



Antwort auf: Kindesunterhalt:welche Steuerklasse ist bei Berechnung d. Nettoeinkommens releva

Hallo, entscheidend ist der Jahresschnitt des Einkommens Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2014



Antwort auf: Kindesunterhalt:welche Steuerklasse ist bei Berechnung d. Nettoeinkommens releva

Danke schön!

von mike250513 am 27.03.2014, 11:02



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