Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Kindergeldes. Mein Freund hat ein Kind aus einer früheren Ehe. Zahlt Unterhalt, das Kindergeld geht an die KM. Wir leben zusammen. Ich habe zwei Kinder aus einer früheren Ehe. Der KV zahlt Unterhalt, ich bekomme das Kindergeld. Zusammen bekommen wir ein Kind. Wie hoch ist das Kindergeld? Zählt das gemeinsame Kind als drittes, oder viertes Kind? Vielen Dank.
von 0Kathrin am 29.07.2014, 14:25