Es geht auch eher darum, ob der Kündigungsschutz sich auch auf den neuen Job bezieht. Ich bin ja bis zum 31.1.15 noch woanders unter Vertrag und erst ab dem 1.2.15 in der neuen Arbeitsstelle tätig. Der Vertrag ist zwar unterschrieben aber gilt ja rein theoretisch erst ab dem 1.2.15. So könnte die neue Stelle ja noch vom Vertrag zurück treten oder nicht? LG und danke für' Antworten!
von larissa789 am 22.01.2015, 11:40