Kann ich die restliche Elternzeit meines ersten Kindes nach der Elternzeit des z

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich die restliche Elternzeit meines ersten Kindes nach der Elternzeit des z

Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit meines ersten Kindes. Diese hatte ich mit 3 Jahren meinem Arbeitgeber genannt. Nach 22 Monaten wurde ubser zweites Kind geboren. Die Elternzeit wurde um 3 Jahre verlängert. Gesamt war ich 5 Jahre zu Hause. Zwischenzeitlich arbeite ich wieder stundenweise bei meinem alten AG. Habe ich noch ein Anrecht auf die verkürzte Elternzeit meines ersten Kindes? Könnte ich diese Monate noch nachholen? Danke für Ihre Antwort Katja

von Katse79 am 30.04.2015, 18:49



Antwort auf: Kann ich die restliche Elternzeit meines ersten Kindes nach der Elternzeit des z

Hallo, nur mit Zustimmung des AG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2015



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