Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit meines ersten Kindes. Diese hatte ich mit 3 Jahren meinem Arbeitgeber genannt. Nach 22 Monaten wurde ubser zweites Kind geboren. Die Elternzeit wurde um 3 Jahre verlängert. Gesamt war ich 5 Jahre zu Hause. Zwischenzeitlich arbeite ich wieder stundenweise bei meinem alten AG. Habe ich noch ein Anrecht auf die verkürzte Elternzeit meines ersten Kindes? Könnte ich diese Monate noch nachholen? Danke für Ihre Antwort Katja
von Katse79 am 30.04.2015, 18:49