Hallo,
Mein Ex arbeitet im Rettungsdienst mit unterschiedlichen Schichten. Oftmals im täglichen Wechsel. Bisher hatten wir eine Regelung die vorgesehen hat, dass er unseren Sohn alle zwei Wochenenden in einem Zeitraum zwischen Freitag und Sonntag für zwei aufeinanderfolgende Tage holt. Oftmals war dies nicht möglich. Nun möchte er ihn einmal in der Woche für einen Nachmittag sehen. Jedoch an wöchentlich wechselnden Tagen. Was unter anderem sehr schwierig ist, da unser Sohn seine Regelmäßigkeiten braucht und zudem Montags und Mittwochs Nachmittags von seinen Großeltern betreut wird. Diese Mittage genießt er. Meine Vermutung ist, dass er ihn nicht anders holen will. Denn einen Nachweis hat er bis heute nicht vorgelegt. Auch nicht dem Jugendamt. Hab ich eine Chance, wenn das ganze vor gericht geht, dass eine Regelmäßigkeit mit einer angemessenen Flexibilität zu erreichen ist?
Ich hoffe auf positive Antworten
Liebe Grüße
Vanny
von
vanny33
am 21.07.2014, 21:30
Antwort auf:
Kann ein Vater sein Kind holen wann er will?
Hallo,
wenn Sie sich nicht einigen können, würde ich es über das JA laufen lassen. Er bekommt ja auch die Pläne zur Schicht - da wird sich doch bei beiderseitigem Nachgeben eine Lösung finden lassen.
liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2014
Antwort auf:
Kann ein Vater sein Kind holen wann er will?
Wozu vor Gericht gehen? Wahrscheinlich würde euch ein Richter darauf hinweisen, dass ihr euch zusammen setzen sollt und eine verbindliche Umgangsvereinbarung vereinbaren. Macht es schriftlich. Lasst euch vom Jugendamt dabei helfen.
Das väterliche Lustprinzip wird ganz sicher von niemandem befürwortet werden, zumal es organisatorisch gar nicht zumutbar ist.
von
Pamo
am 21.07.2014, 21:59
Antwort auf:
Kann ein Vater sein Kind holen wann er will?
Auch im Rettungsdienst gibt es Dienstpläne.
Und somit Planbarkeit.
Er muss sich ja nicht auf Monate festlegen bei Schichtdienst, aber sofern bekannt soll er es bekanntgeben ausserhalb der Großelterntage.
Und da würde ich einen Nachweis haben wollen wie weit er planen kann.
Freie Wochenenden natürlich dann mitnehmen wo es geht.
Hol das Jugendamt mit ins Boot.
Wenn es mit denen nicht klappt dann mach wie es Euch passt.
Kann er ja klagen, Du hast dokumentiert dass eine Lösung nicht an Dir scheiterte.
von
Sternenschnuppe
am 21.07.2014, 22:41
Antwort auf:
Kann ein Vater sein Kind holen wann er will?
Vielen lieben Dank für die Antworten!!
Leider spricht der KV nicht mit mir. Weder beim Jugendamt noch beibringt Beratungsstelle noch im Beisein der Anwälte! Ich bin flexibel in der Vereinbarung solange sie eben nicht unsere Familie zu Hause kaputt macht. Nachweise legt er auch keine vor :( daher auch meine Vermutung Sasses eben anders gehen würde er aber nicht will.
von
vanny33
am 22.07.2014, 10:10
Antwort auf:
Kann ein Vater sein Kind holen wann er will?
Dann biete ihm schriftlich und nachweisbar (Einschreiben-Rückschein) an, dass ihr anhand seiner Dienstpläne eine Umgangsvereinbarung ausarbeitet.
Bis dahin würde ich mich zurück lehnen und ihn auf die Mailbox sprechen lassen.
von
Pamo
am 22.07.2014, 10:44