Hallo Frau Bader,
Der Vater meines Sohnes (5jahre), möchte das geteilte Sorgerecht, von heut auf morgen. Ich möchte es nicht teilen, weil ich weiss er möchte das nur das er "mitreden" möchte, nicht weil er sich um dem Sohn kümmert, sondern macht mit zuhaben. Dazu kommt, er sitzt im rollstuhl (Querschnitt), ist auf Bewährung, nimmt THC zwar verschrieben,aber er nimmt es. Er kann meiner Meinung nicht 100% Verantwortung für unseren Sohn haben. Er klagt es jetzt ein, sein Recht natürlich, meine Frage stehen meine Chancen gut ? Es nicht teilen zu müssen mit diesen Argumenten?
Liebe Grüße Michaela
von
Michaela95
am 14.01.2024, 21:01
Antwort auf:
Vater will geteiltes sorggerecht, trotz Behinderung (Querschnitt) und Bewährung
Hallo,
der Ausübung des gemeinsamens elterl. Sorgerechts können zwei Dinge entgegenstehen:
1. Es widerspricht dem Kindeswohl. Die Querschnittslähmung ist ja nun gar kein Argument, die Medikemante doch nur, wenn sie sein Urteilsvermögen/ klares Denken einschränken.
2. Die Eltern können gar nicht kommunizieren und sind gar nicht in der Lage, sinnvolle gemeinsame Entscheidungen für das Kind zu treffen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2024
Antwort auf:
Vater will geteiltes sorggerecht, trotz Behinderung (Querschnitt) und Bewährung
Querschnitt und THC waren Dir vor der Trennung nicht bekannt?
von
Sternenschnuppe
am 14.01.2024, 21:09
Antwort auf:
Vater will geteiltes sorggerecht, trotz Behinderung (Querschnitt) und Bewährung
Moin,
THC ist kein Grund für die Verweigerung des Sorgerechts.
Sonst müssten Millionen Eltern ihr Sorgerecht verlieren.
Und auf Bewährung soll man sich bewähren, das ist eine Art Vertrauensvorschuss.
Auch kein Grund, das SR zu verweigern
von
la-floe
am 14.01.2024, 21:23
Antwort auf:
Vater will geteiltes sorggerecht, trotz Behinderung (Querschnitt) und Bewährung
Mein Gott, ein Behinderter, der es wagt, das gemeinsame Sorgerecht für sein Kind zu wollen. Geht ja gar nicht. Ironie off.
von
Neverland
am 14.01.2024, 22:36
Antwort auf:
Vater will geteiltes sorggerecht, trotz Behinderung (Querschnitt) und Bewährung
Sorgerecht und Umgang sind 2 grundverschiedene Dinge.
Grundsätzlich steht beiden Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu.
Jetzt musst Du nachweisen warum es DEM KIND nicht gut tut, wenn ihr gemeinsam entscheidet...
Davon ab: das GSR wird total überbewertet!
Geh jetzt noch los und richte ein Girokonto und ein Sparkonto/-anlage für das Kind OHNE Vater ein, dann hast Du da schon mal Ruhe.
Dazu JETZT noch einen Reisepass, dann ist erst Mal 5 Jahre Ruhe. /Theoretisch auch danach wenn ihr nicht zusammen wohnt).
Und ansonsten ja, manchmal darf er mitreden, WENN es von Ärzten, Schulen oder so eingefordert wird.
Ich hatte GSR und habe fast alles alleine unterschrieben/entschieden.
Wenn der Vater nicht kooperieren will: dann setzt du ihm schriftlich eine Frist, danach gehst Du zum Amtsgericht und bittest um Ersetzung seiner Unterschrift. Ist etwas umständlich und dauert etwas länger, aber geht.
GSR ist kein Weltuntergang.
Wichtig wäre mir, den Umgang verlässlich und für das Kind förderlich festlegen zu lassen. Das Kind hat ein Recht auf den Umgang mit dem Vater, das steht nun mal so im Gesetz. Aber es muss auch verlässlich und zum Wohle des Kindes gestaltet werden. Nicht nach Gusto des Vaters.
VG
D
von
desireekk
am 14.01.2024, 23:43