Hallo,
Die Entbindung ist voraussichtlich am 1.4.15 und die Mutterschutz beginnt am 18.2.15. Ich habe eigentlich 28 Tage im Jahr Urlaub. Können Sie mir bitte sagen wieviel mir jetzt zusteht und wie viel ich davon vor Beginn der Mutterschutz nehmen kann? Ich werde nach Mutterschutz für 2 Jshre in elternzeit gehen. Kann ich mir ein paar Urlaubstage aufheben und nach elternzeit nehmen?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Jasmin.Baby
am 28.01.2015, 16:21
Antwort auf:
Ikann ich Urlaub vor Mutterschutz Beginn nehmen?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2015
Antwort auf:
Ikann ich Urlaub vor Mutterschutz Beginn nehmen?
Sieht so aus als wenn Du irgendwann Ende Mai in die EZ gehst.
Also hast Du komplett Jan-Mai Urlaubsanspruch.
Kommt das Kind sehr viel Später kann der MuSchu noch in den Juni hineinragen und somit auch noch voller Urlaub für den Juni bestehen.
Meine Erafhrung: nimm soviel Urlaub wie möglich NACH der EZ. Lass Dir bei Antritt der EZ kurz den Urlaubsanspruch schriftlich bestätigen, dann gibts hinterher keine Diskussionen.
Alles Gute
Désirée
von
desireekk
am 28.01.2015, 19:16