Ich habe am 1.2.2017 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Kurz darauf habe ich be

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ich habe am 1.2.2017 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Kurz darauf habe ich be

Ich habe am 1.2.2017 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Kurz darauf habe ich bemerkt , dass ich schwanger bin. Ich wollte meiner Teamleitung erst nach den ersten 12. Woche berichten, dass ich schwanger bin. Dazu ist es aber nicht gekommen, da ich in der 10 SSW das Baby verloren habe. Das habe ich dann meinen Vorgesetzten berichtet. Aufgrund des Verlusts bekam ich schwere Nesselsucht und wurde 3 Wochen krank geschrieben. Nach der Krankphase bin ich wieder zur Arbeit und wurde 4 Tage später, am 17.Mai, zum Personalgespräch gebeten.Da wurde mir mitgeteilt, dass ich entlassen werde und bis dahin freigestellt bin (30.6.2017) Die Freistellung habe ich Unterschrieben. Einige Tage später kam die Kündigung per Post. Ich habe mich unverzüglich Arbeitssuchend gemeldet. Eine Woche nach Aussprechen der Kündigung, bin ich in den geplanten Urlaub für 3 Wochen gefahren, in diesem ich festgestellt habe, dass ich wieder schwanger bin. Das bedeutet, dass ich zum Zeitpunkt der Kündigung auch schon (unwissend ) schwanger war. Da ich erste seit gestern wieder zurück aus dem Urlaub bin, konnte ich noch keine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft bekommen. Meine Frage: Trotz überschreiten der zwei Wochen Frist, kann ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war und ich deshalb nicht kündbar bin? was hätte das für Folgen? Ich kann mir auf gar keinen Fall vorstellen in diesem Haus wieder anfangen zu arbeiten da das Verhältnis zu Kollegen und Teamleitung wegen dieser Geschichte sehr schlecht ist. Gäbe es eine Möglichkeit auf Freistellung? Ich bin auf der Suche nach einer neuen Stelle und habe schon vor Wissen meiner Schwangerschaft mich auf mehrere Stellen beworben. Nun habe ich einige Vorstellungsgespräche. Ich weiss, dass ich nichts sagen muss, dass ich Schwanger bin, möchte jedoch nicht wieder einen schlechten Start in eine neue Mögliche Stelle bekommen. Wenn ich ehrlich bin wird mich aber keiner einstellen. So, dass ich auf die Zahlungungen meines noch bestehenden Arbeitgebers angewiesen wäre.

von Gittchen am 21.06.2017, 20:04



Antwort auf: Ich habe am 1.2.2017 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Kurz darauf habe ich be

Hallo, Sie hätten, Urlaub hin oder her, den Arbeitgeber unmittelbar über die Schwangerschaft informieren können und müssen. Jetzt ist es nach meinem Dafürhalten zu spät. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2017



Antwort auf: Ich habe am 1.2.2017 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Kurz darauf habe ich be

Nicht die ärztliche Bescheinigung ist das wichtigste in der 2-Wochen-Frist für den Einspruch. Sondern du hast im Urlaub positiv getestet und hättest die Möglichkeit gehabt, sofort dem AG Widerspruch einzulegen. Damit hast du m.E. selber die Frist verpaßt. Damit ist die Kündigung wirksam geworden. Auch die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist verstrichen. Nächster Punkt ist, dass du zwar die Kündigung anfechten möchtest, das bedeutet aber automatisch auch, dass du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Solltest du tatsächlich vor dem Arbeitsgericht die Kündigung erfolgreich anfechten können, dann musst du auch zur Arbeitsleistung bereit sein. Wenn du das nicht willst, dann musst du selber kündigen bzw. kannst der Kündigung zustimmen, dann hast du wenigstens Chancen auf ALG. Der Arbeitsvertrag hat zwei Seiten: Geld gegen Arbeitsleistung. Du willst Geld, dafür schuldest du Arbeitsleistung. Auch die Schwangerschaft entbindet dich nicht grundsätzlich davon, Arbeitsleistung erbringen zu müssen.

Mitglied inaktiv - 21.06.2017, 20:31



Antwort auf: Ich habe am 1.2.2017 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Kurz darauf habe ich be

Da gibt es nix mehr wo der alte AG zahlen müsste. Schau dass Du einen neuen Job findest, leider weißt Du selbst dass eine Fehlgeburt passieren kann. Du musst nix von der Schwangerschaft sagen und arbeitest dann eben bis zum Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 22.06.2017, 00:52



Antwort auf: Ich habe am 1.2.2017 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Kurz darauf habe ich be

Hallo, So weit ich weiß, hat man trotz Kündigung nach Feststellung der Schwangerschaft 2 Wochen Zeit gegen die Kündigung vorzugehen. Ob dabei zählt, dass die Schwangerschaft positiv getestet wurde, oder erst, wenn es eine Bestätigung vom Arzt gibt, kann ich nicht sagen. Ich denke, du brauchst ne Bestätigung vom Arzt, sonst könnte ja jeder behaupten, er wäre schwanger. Mein BV hat der Arbeitgeber auch erst ausgesprochen, als er die ärztliche Bescheinigung hatte. Ob das so korrekt war, kann ich nicht sagen. Wenn du noch nicht beim Arzt warst, könntest du ja auch später von der Schwangerschaft erfahren haben. LG luvi

von luvi am 22.06.2017, 19:29



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