Hallo Frau Bader,
Ich habe einen Hauptjob bei dem ich pflichtversichert bin und einen Minijob (unterschiedliche AG)
Lt. KK bekomme ich weder von ihnen noch von meinem AG Mutterschaftsgeld für den Minijob während der Schutzfrist! Das heißt mir gehen 400€ während dieser Zeit monatlich ab. Das ist doch nicht rechtens oder? Man darf doch finanziell während dieser Zeit nicht benachteiligt sein oder?! Lt KK haben sie nichts mit einem Minijob am Hut...
von
Melanie 1988
am 20.06.2016, 16:34
Antwort auf:
Hauptjob und Minijob
Hallo,
nein.
Das MG bei einem Minijob entfällt, Sie zahlen ja auch nichts in die KK ein, Sie bekommen nur den Anteil des AG - und der ist bei 400 € 0,33 €/Tag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2016
Antwort auf:
Hauptjob und Minijob
Das Mutterschaftsgeld für den Minijob läuft über die Bundesknappschaft, und der Arbeitgeber zahlt den AG-Anteil wie sonst auch.
Mitglied inaktiv - 20.06.2016, 16:42
Antwort auf:
Hauptjob und Minijob
Die Auskunft von Frau Bäder ist m.E. Nicht ganz vollständig. In der von Ihnen beschriebenen Konstellation dürfte ihnen kein Geld entgehen. Sie erhalten von beiden AG einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Als gemeinsame Differenz zu der Zahlung der KK. In Summe der drei Zahlungen genauso viel wie vorher. Die Knappschaften Bahn See sind in Bezug auf den Minijob die entsprechenden Zuständigkeiten per Gesetz übertragen worden: hier gibt es auch einen entsprechenden Rechner: https://www.kbs.de/DE/20_firmenkunden/04_arbeitgeberversicherung/zum_thema/inhalt_thema_2/09_aufwendungen_zuschuss_mutterschaftsgeld.html?nn=107820
Leider ist dieser Sachverhalt vielen nicht bekannt.
von
Behnke
am 20.06.2016, 18:06
Antwort auf:
Hauptjob und Minijob
Ich hatte dies hier auch schon geschrieben, dass ich bei meinen 3 Kindern diese Konstellation hatte (Vollzeitjob+Minijob) und bei beiden Mutterschaftsgeld erhalten habe.
Ich hatte das gleiche Netto wie zuvor und nicht nur irgendeinen geringen Anteil, so wie hier immer geschrieben wird.
Leider wird dies hier weiter anders kommuniziert, mir wurde auch schon von einer Userin unterstellt zu lügen.
Ich empfehle, bei der Krankenkasse nachzufragen und notfalls an jemand Kompetenten sich weiterverbinden zu lassen.
Hier wurde mir dazu nämlich die richtige Auskunft gegeben.
Auf den Internetseiten der Knappschaft findet man diese Aussage ebenfalls.
Alles Gute
von
Nelie1113
am 20.06.2016, 22:36