Liebe Frau Bader, seit 2007 zahle ich für meinen jetzt elfjährigen Sohn Unterhalt. Damals lag der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ja noch deutlich unter dem Jetzigen. Im Moment zahle ich bei einem Nettoeinkommen von 1300€ (+Wohnvorteil 315€) 328€ Unterhalt. Der Unterhalt ab dem 12.Lebensjahr wurde zum damaligen Zeitpunkt auf 430€ festgesetzt, alles wurde tituliert. Hätte das Jugendamt den Unterhalt nicht anpassen müssen, als der Selbstbehalt erhöht wurde oder entfällt das durch die Titulierung? Da ich zu meinem Sohn ein sehr gutes Verhältnis habe möchte ich nicht unbedingt eine neue Berechnung gerichtlich einklagen. Ich sehe es nur nicht ein, der Mutter des Kindes unnötig viel zu zahlen, da auch so gut wie nichts bei meinem Kind ankommt und , aber das ist eine andere Sache. Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
von Andrea31 am 24.10.2016, 23:00