Guten Tag,
habe ich bei einer zweijährigen Elternzeit nach dem Elterngeld Anspruch auf Hartz 4? (unverheiratet, 1 Kind) Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn ja, wie sieht es mit Rücklagen aus? Sollte ich die vorher ausgeben :-)
Liebe Grüße und Danke.....
Mitglied inaktiv - 03.09.2015, 10:14
Antwort auf:
Hartz 4 während Elternzeit trotz Arbeitsvertrag?
Hallo,
ja, wenn der KV nicht genug verdient.
Mit dem Ausgaben der Rücklagen wäre ich vorsichtig - das Amt will alle Bankunterlagen einsehen. Außerdem finde ich diese Einstellung sehr verwerflich. Lieber das Geld ausgeben um dann mehr vom Staat (also auch von mir als Steuerzahler) zu bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2015
Antwort auf:
Hartz 4 während Elternzeit trotz Arbeitsvertrag?
Als allererstes ist der Kindsvater/Erzeuger für Dich und das Kind verantwortlich (für Dich bis zum 3. LJ des Kindes)...
Wenn Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bist, müsstest Du nach den 2 Jahren wieder anfangen zu arbeiten oder das 3. Jahr Elternzeit anhängen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 03.09.2015, 11:15
Antwort auf:
Hartz 4 während Elternzeit trotz Arbeitsvertrag?
Je nachdem was der Vater verdient. Auch unverheiratet ist er finanziell für Dich zuständig. Fürs Kind eh.
Erst wenn er nachweisen kann dass er nicht genug hat springt der Staat ein.
In unserer Gemeinde müsstest Du nach einem Jahr zumindest Teilzeit wieder los. Das Kind hat einen Betreuungsanspruch ab eins, also kann man mindestens Teilzeit arbeiten.
Je nachdem wie hoch Deine Rücklagen sind, wirst Du auch diese erst verbrauchen müssen.
von
Sternenschnuppe
am 03.09.2015, 11:34
Antwort auf:
Hartz 4 während Elternzeit trotz Arbeitsvertrag?
@peeka
Nicht die Fragestellung ist falsch...
AP meint die Zeit nach Elterngeld, aber noch während laufender Elternzeit.
Würde mich auch interessieren.
Bedarfsgemeinschaft bzw Unterhalt vom KV sind natürlich eh zu berücksichtigen.
von
Tini_79
am 03.09.2015, 13:09
Antwort auf:
Hartz 4 während Elternzeit trotz Arbeitsvertrag?
Falls ja : mit verbrauchen meinte ich davon leben.
Nicht verjubeln :-)
von
Sternenschnuppe
am 03.09.2015, 21:44