Guten Abend
Ich bin mit Zwillingen schanger, die Babies sollen Mitte Oktober kommen, zur Zeit habe ich Baschaeftigungsverbot ( Gastronomie) bis zum Beginn des Mutterschutzes, Mein Vollzeitarbeitsvertrag endet im Maerz 2014, bin/ waere dann seit 2 Jahren im Betrieb, Wie geht es danach weiter? Muss der Arbeitgeber mir eine Stelle anbieten? Wo und wann sollte ich ELterngeld beantragen? Muss ich Arbeitslosengeld beantragen? Mein Lebensgefaehrte ist selbststaendig aber auf Grund der Auftragslage wieder auf der Suche nach ein Festeinstellung
Was passiert mit meinem Urlaub? Das Beschaeftigungsverbot wurde waehrend meines 1 woechigen Urlaubs ausgestellt, werden die Tage verrechnet bzw, wieder gut geschrieben?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Mit freundlichen Gruessen
Westi
von
Westi
am 09.06.2013, 22:00
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet waehrend Elternzeit
Hallo,
der Vertrag endet automatisch. Der Arbeitgeber muss den Urlaub ausbezahlen. Rein vorsorglich würde ich mich bei der Agentur für Arbeit mit einer Frist von drei Monaten vor Beendigung des Vertrages melden.
Im Beschäftigungsverbot bekommen Sie ganz normal den Lohn weiter.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2013
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet waehrend Elternzeit
Hallo und Glückwunsch zum Doppelpack
Der AG muss Dir keine Stelle anbieten, vermutlich wird der Vertrag einfach auslaufen.
Elterngeld sofort nach der Geburt beantragen.
Arbeitslosengeld erst wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, Betreuung der Kinder muss nachgewiesen werden in den meisten Gemeinden.
Urlaub wird im BV weiter erworben, im Mutterschutz auch.
Ab BV gilt genehmigter Urlaub als nicht genommen.
von
Sternenschnuppe
am 09.06.2013, 22:10