Liebe Frau Bader, bei mir stellt sich der Fall wie folgt dar: - Ich war vom 1. August 2012 bis einschließlich zum 18. September 2014 in Teilzeit angestellt. - Ich erkrankte am 11. September 2014 und bin bis zum 14. September 2015 einschließlich krankgeschrieben. - Ab dem 15. September bin ich in Mutterschatz und werde für 1 Jahr in Elternzeit sein. - Danach werde ich mich arbeitssuchend melden, um eine neue Anstellung zu finden. Habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld und berechnet sich dieses nach der Höhe meines letzten Einkommens? Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
von Leitmelodie17 am 31.08.2015, 11:02