Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit (2 Jahre - bis März 2017). Ich habe einen unbefristeten Vertrag und mein Arbeitgeber wird seinen Betrieb vor Ort schließen und an einen anderen Standort verlagern. Nun hat mich die Arbeitsschutzbehörde angeschrieben, dass mein Arbeitgeber mir eine Änderungskündigung zukommen lassen will. Die Änderungskündigung beinhaltet, dass ich ein Arbeitsplatzangebot in dem neuen Betriebsort erhalte. In Klartext heißt das, nehme ich das Angebot nicht an, verliere ich meinen Arbeitsplatz. Nun zu meiner Frage: Wenn ich das Angebot jetzt nicht annehme, erhalte ich dann weiterhin Elterngeld, wie ich es beantragt habe oder erhalte ich dann Arbeitslosengeld? Ich hoffe, Sie können mein Anliegen verstehen. Vielen Dank für die Antwort im Voraus!
von schnalle1301 am 01.09.2015, 11:29