Sehr geehrte Frau Bader,
So wie ich das MuSchuG interpretiere, haben Arbeitnehmer bis zum Ende dritten Lebensjahr des Kindes ein Anrecht auf Elternzeit.
Diese würde dann ja am Tag der Geburt beginnen.
Was ist nun korrekt:
1. muss ich die Elternzeit dann 7 Wochen vor geplanten Entbindungstermin bereits anmelden?
2. andererseits heisst es, die Elternzeit kann nicht vor Ende des Mutterschutzes beginnen, also idR 8 Wochen nach Geburt, hier wäre die Meldung dann in der ersten Woche nach der Geburt zu machen. Richtig?
3. Wenn ich 1 Jahr EZ anmelde, endet dieses dann 12 Monate nach Geburt oder 12 Monate + 8 Wochen?
4. ElternGELD: Dieses wird für 1 Jahr gewährt, was bereits ab dem Tag der Geburt beginnt. Ich bekomme ja noch Weiterzahlung für die 8 Wochen Mutterschutz vo AG + KK, Elterngeld also erst danach, faktisch für 10 Monate. Korrekt?
Danke vorab
Cassja
von
Cassja
am 24.02.2017, 17:36
Antwort auf:
Elternzeit vs Elterngeld vs Mutterschutz
Hallo,
1.+2. Nein, irrwitzigerweise erst 1 Woche nach der Geburt zählt erst ab Ende des Mutterschutzes), obwohl die EZ mit der Geburt beginnt
3. Mit dem erste Geb.
4. Genau - eigentlich ist das Augenwischerei von de Politik.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Elternzeit vs Elterngeld vs Mutterschutz
Nummer 2 und 4 treffen zu :-)
von
Sternenschnuppe
am 24.02.2017, 17:50
Antwort auf:
Elternzeit vs Elterngeld vs Mutterschutz
Vor Geburt müsste z.B der werdende Väter die EZ anmelden.
Wenn man 1 Jahr nimmt, ist der 1. Geburtstag der erste Arbeitstag.
von
sternenfee75
am 24.02.2017, 18:39
Antwort auf:
Elternzeit vs Elterngeld vs Mutterschutz
1. Nein, DU musst die EZ 7 Wochen vor ANTRITT anmelden. Da Frau nach der Geburt mindestens 8 Wochen nicht arbeiten darf, hat sie Zeit bis eine Woche nach Geburt. Kann es aber natürlich auch früher machen.
2. Jein, da wie in 1 beschrieben man als Frau nicht arbeiten darf, läuft EZ und Mutterschutz gleichzeitig, da EZ ab Geburt läuft. Oder nacheinander - wie man es sehen mag. Ab Geburt ist aber die korrektere Antwort.
3. Das kommt drauf an was du meldest. Bei so schwammigen Aussagen muss man dann eben damit rechen das der andere es anders versteht. Empfohlen wird nicht einen Zeitraum zu nennen sondern es fixes Datum zu nenne, damit umgeht man Mißverständnisse. Sonst gehst Du davon aus das du am erst 8 Wochen nachdem 1ten Geburtstag deines Kindes zu arbeiten hast, Dein AG aber eben (korrekterweiser) von ab dem Geburtstag. Oder um es auch anders zu zeigen, man hat ja auch nicht 8 Wochen länger EZ wenn man die vollen 3 Jahre nimmt, sondern der 3te Geburtstag ist der späteste Arbeitsantritt.
4. Auch jein, Korrekterweise bekommst Du EG ab dem Geburtstag (wenn Antrag rechtzeitig gestellt). ABER!!! Das Mutterschafstgeld und Elterngeld wird miteinander "verrechnet" da nur eines von beiden ausgezahlt werden darf. Und das was höher ist bekommt man dann. Da man ja beim Mutterschaftsgeld 100% seines Lohnes (AG+KK) bekommt, Elterngeld aber nur ca. 67%, bekommt man das Mutterschaftsgeld ausgezahlt, das EG aber mit dem im Hintergrund "verrechnet". Wenn man nur kein Mutterschutzgeld bekommt, oder das warum auch immer geringer ausfällt wie das EG, dann bekommt man das Elterngeld dafür ausgezahlt bzw die Differenz dann noch. Faktisch also doch 12 Monate, nur fließt kein Geld. Etwas kompliziert zu erklären.
Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 18:42