Hallo,
Der voraussichtliche ET meines Sohnes ist der 6.3.15.
Grundsätzlich möchte ich nur ein Jahr zu Hause bleiben. Kann ich auch meine EZ beim Arbeitgeber usw auch bis 31.3. beantragen? Oder muss ich dann den 5.3. angeben, wegen der 12 Monate. Würde jedoch schon gern noch zum ersten Geburtstag zu Hause sein. Natürlich ist mir klar, dass ich dann für die Tage ab 6.3.16 kein elterngeld mehr bekomme. Aber ich bin doch trotzdem weiter krankenversichert oder?
LG Anne
von
Annnnne
am 14.11.2014, 12:11
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
Sie können das Enddatum angeben wie Sie wollen. Im Zweifel lieber länger EZ nehmen u in der EZ TZ arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2014
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
Ja, Du kannst irgendein Datum innerhalb der 3 Jahre, die Dir gesetzlich zustehen, angeben. Krankenversichert bist Du während der ganzen Elternzeit, auch wenn Du kein Elterngeld mehr bekommst.
Nur zur Info:
Übrigens muss man sich zunächst für die ersten beiden Jahre festlegen. Wenn Du also nur ein Jahr Elternzeit beantragst, darf der Arbeitgeber einen Verlängerungswunsch ablehnen, hast Du allerdings 2 Jahre beantragt, kannst Du ohne Zustimmung noch ein drittes Jahr verlängern.
Während der Elternzeit darfst Du auch Teilzeit bei Deinem Arbeitgeber oder bei einem anderen AG arbeiten.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 14.11.2014, 22:42