Guten Tag, Ich wende mich mit einer häufig gestellten Frage an Sie und möchte mich eigentlich nur rückversichern, das ich nun alles richtig verstanden habe. Zu meinen Fall: ich habe dieses Jahr im Januar meine Tochter geboren und habe 2 Jahre Elternzeit und beziehe Elterngeld plus. Ein Geschwisterchen wird gewünscht und ich habe in meiner 1.Schwangerschaft ein BV von Arzt bekommen. Verstanden habe ich nun alles so: Zu einer evtl. 2.Schwangerschaft im Anschluss an die Elternzeit würde für das Elterngeld das 2. Jahr Elternzeit als ohne Einkommen berechnet womit ich beim Mindestsatz landen würde. Würde wieder ein BV ausgesprochen werden (nach der vollendeten Elternzeit) würde ich wie vorher auch reguläres Gehalt bekommen und dies auch angerechnet werden. Ich habe verstanden das die Elternzeit nicht verkürzt werden kann um ins BV zu gehen was auch logisch ist. Ich hoffe nun alles korrekt verstanden zu haben.
von Jennifer Mia 2017 am 28.07.2017, 09:20