Elterngeld plus durch Erwerbstätigkeit gekürzt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld plus durch Erwerbstätigkeit gekürzt?

Liebe Frau Bader! Für meinen Mann und mich klingt Elterngeld plus interessant (ET: 2.8.15). Aber immer lese ich nur, dass das Elterngeld plus maximal die Hälfte des "normalen" Elterngeldes beträgt (wäre in meinem Fall ca. 1300€/2=650€). Was bedeutet maximal? Kann es auch gekürzt werden und wenn ja, unter welchen Umständen? Kann während Elterngeld-plus-Bezug max. 30 Std. gearbeitet werden, gibt es auch eine Mindeststundenzahl? Und wann im Auszahlungszeitraum muss von beiden Elternteilen mind. 25 Std. gearbeitet werden um den Partnerschaftsbonus zu erhalten? Bekommt jeder 4 Monate länger Elterngeld plus oder insgesamt, also 28 Monate plus 4 oder plus 8? Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort!!

von Rehkitz am 26.01.2015, 18:13



Antwort auf: Elterngeld plus durch Erwerbstätigkeit gekürzt?

Hallo, Entscheiden sich Mütter und Väter, zeitgleich als Elternpaar in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden –, erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Der Verdienst wird auch angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2015



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