Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auf sämtlichen Seiten & Foren gesucht & finde leider keine passende Antwort . Zu meiner Situation: Ich habe im Februar (21.2.16) meine Tochter geboren . Davor war ich Mehrere Jahre Vollzeit berufstätig . Elterngeld habe ich wie folgt erhalten : Nach dem Muttetschutz bis Juli 2016 volles Basiselterngeld . Ab August 2016 bin ich wieder Teilzeit arbeiten gegangen (Vertrag für Teilzeit nur während der elternzeit unterschrieben) & beziehe "aufstockend" Elterngeld ( Elterngeld plus ) , Habe es dann geändert . Jetzt bin ich erneut mit unserem zweiten Kind schwanger ( ET 20.08.1017) , noch ganz frisch also . Dieses Mal habe ich aus gesundheitlichen Gründen ein Sofortiges Berufsverbot seit Mitte Dezember 2016 erhalten bis zum Mutterschutz. Ich erhalte meinen Lohn ganz normal weiter . Meine Frage : Wie berechnet sich mein neues Elterngeld & mein Mutterschaftsgeld ? Über eine Antwort bin ich sehr dankbar &808; Liebste Grüße Carolin
von AmJo2016 am 06.01.2017, 12:41