Hallo Frau Bader, ich arbeite freiberuflich. Ab Frühjahr 2017 ist es eher wahrscheinlich, dass ich mich 18-24 Monate in den USA aufhalten werde, während mein Mann zeitlich begrenzt als „Postdoctoral Researcher“ an einer amerikanischen Uni arbeitet. Wir überlegen, unser erstes Kind gegen Ende 2016 zu haben, damit ich diese Periode in Amerika teilweise als Elternzeit benutzen könnte. Ich habe im Netz mehrmals gelesen, dass „Selbständige, die sich zeitlich begrenzt nicht in Deutschland aufhalten“, ein Anspruch auf Kindergeld haben. Doch ich muss mich fragen: -Wo ist dieser „Selbständige, die sich zeitlich begrenzt nicht in Deutschland aufhalten“ Satz im Recht zu finden? Ich finde ihn immer wieder nur von verschiedenen Second-Hand-Quellen wie Foren u.A. -Sind 18-24 Monate „zeitlich begrenzt“ genug? Wo liegt das Limit dafür? -Haben wir nach § 1 BEEG unseren „Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland“, wenn wir zu dieser Zeit unsere Wohnung in Deutschland untervermieten? Vielen Dank im Voraus!
von GlowPear am 27.11.2015, 18:17