Hallo, ich schildere einfach mal unsere Situation: Wir wohnen beide in Deutschland, ich bin Deutsche, arbeite auch in DE der Vater des Kindes ist österreichischer Bürger, wohnhaft in Deutschland, arbeitet aber in Österreich. Der Lebensmittelpunkt des Kindes wird selbstverständlich auch Deutschland werden. Uns wurde von der deutschen Beratung gesagt, dass mein Freund die zwei Monate Elternzeit zuhause bleiben kann (wir planen dies innerhalb meiner 8 Wo Mutterschutz) und in dieser Zeit 65% seines Lohnes kriegt, von der deutschen Elterngeldstelle. In Österreich ist das Gesetz anders und zwar dürfen dort die Väter nicht gleichzeitig mit der Mutter in Elternzeit und schon gar nicht während des Mutterschutzes, bekommen aber wenn sie in Elternzeit gehen 80% des Lohnes. Wir würden jetzt gerne, quasi nach deutschem Recht, die zu 65% bezahlten 2 Monate in Anspruch nehmen. Nun meinte der Arbeitgeber meines Freundes, nein das geht nicht, das einzige was geht ist dieser österreichische Papa-Monat, das wars. Jetzt stehen wir etwas auf dem Schlauch… dem Arbeitgeber in Ö kann das doch eigentlich egal sein ob er seinen Mitarbeiter für 2 Monate frei stellt oder? Zahlen muss ja die deutsche Elterngeldstelle…? Was sollen wir jetzt tun, kann sich mein Freund vom Arbeitgeber einfach 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen und kriegt dann auch das Elterngeld? Oder muss das ganz klar als Elternzeit deklariert sein? Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfe, wir sind momentan etwas verzweifelt
von theresa6895 am 26.04.2023, 13:03