Hallo Frau Bader,
Sohnemann wird am 15.9.16 ein Jahr alt. Ich beginne meinen Teilzeitjob bereits ab dem 1.9.16.
Kommt für die zwei Wochen, die ich früher anfange, eine Elterngeld-Rückzahlungsaufforderung auf mich zu?
Viele Grüße
von
Zinsini
am 07.08.2016, 22:56
Antwort auf:
Elterngeld Rückzahlung
Hallo,
ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2016
Antwort auf:
Elterngeld Rückzahlung
Ja. Du hast ja Einkommen.
Schicke denen die erste Abrechnung und dann berechnen sie den letzten Monat neu.
Beendest Du Deine Elternzeit komplett zum 01.09. ?
Dann musst Du den Monat komplett zurückzahlen.
von
Sternenschnuppe
am 07.08.2016, 23:48