Frage: Elterngeld Rückzahlung

Hallo, ich habe die letzte Zahlung im September erhalten bis zum 7.10. (Geburt meiner Tochter) jetzt kam Post, dass ich die Nachweise der Gehälter abgeben muss und der Oktober ist auch dabei. Ich habe meine Wochenstunden von 15 auf 20h aufgestockt, weil ich im Oktober ja kein Elterngeld mehr bekomme. Muss ich jetzt was zurück zahlen?

von jjs2016 am 29.10.2021, 02:37



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Hallo, ja, das ist möglich.Der Lohn wird dann im letzten Monat angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2021



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Wenn dein Elterngeld bis zum 07.10. lief (egal wann tatsächlich gezahlt wurde), dann wird auch dein Gehalt vom 01.10. bis 07.10. mit dem Elterngeld verrechnet. Je nachdem wie viel du in den paar Tagen mehr verdient hast kann es also sein, dass du etwas von dem Elterngeld zurückzahlen musst.

von Dojii am 29.10.2021, 07:37



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Eine Dame von der Elterngeldstelle sagte damals, wenn ich einmal drüber bin, muss ich für den ganzen Zeitraum während ich in der Elterngeldzeit bezogen habe, rückwirkend zurück zahlen muss. Stimmt das nicht?

von jjs2016 am 29.10.2021, 10:18



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Wenn du während des Elterngeldes schon arbeitest und dann noch im Elterngeldbezug die Stunden erhöhst, wirkt sich das auf alle Monate rückwirkend aus, ja. Es kann dir also tatsächlich passieren, dass du für alle Monate jeweils einen Teil des Elterngeldes zurückzahlen musst, weil du die Stunden zu früh erhöht hast. Wieso hast du denn die Stunden erhöht wenn dir extra schon gesagt wurde, dass du dann Elterngeld zurückzahlen musst?

von Dojii am 29.10.2021, 10:23



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Mir wurde das nicht gesagt. Ich bin Alleinerziehend, wenn mir da 700€ plötzlich wegfallen, muss ich das irgendwie auffangen. Deswegen habe ich diesen Monat erhöht.

von jjs2016 am 29.10.2021, 16:25



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Wenn ich das anteilig für die 6 Tage zurück zahlen muss, kann ich mit Leben. Aber warum sollte das für den gesamten Bezugszeitraum sein?

von jjs2016 am 29.10.2021, 16:45



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Mich irritiert das du das überhaupt nachweisen musst. Den an dem 7.10. dürftest du ohne Begrenzung dazuverdienen. Oder hast du schon vorher wie du noch EG bekommen hast gearbeitet? Das würde auch erklären warum du Einkommen nachweisen musst.

von Felica am 29.10.2021, 17:29



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Verstehe ich es richtig, dass du innerhalb von Basis-EG-Bezug 15 Wochenstunden gearbeitet hast und ab Oktober von 15 auf 20 Wochenstunden erhöht hast? Beim Basis-EG hast du keinen Freibetrag, deshalb vielleicht jetzt die Anforderung der Abrechnungen...? Oder verstehe ich das falsch?

von KielSprotte am 29.10.2021, 18:53



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Ich habe EG plus bezogen, die ganze Zeit 15h während des EG Bezugs gearbeitet. Die letzte Zahlung war im September, weil der Bezug endet zum 6.10. Ab 1.10. habe ich auf 20h erhöht, um das etwas auszugleichen, weil ich alleinerziehend bin.

von jjs2016 am 30.10.2021, 01:32



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung

Ja aber dann ist das doch klar das es da Probleme gibt. Du hättest die änserung erst ab dem 7.10 machen dürfen. Und anteilige Lebensmonate kennt das EG leider nicht. Es gilt immer der komplette Kebensmonat. Und der hätte eben erst am 6.10ten geendet. Reiche die Unterlagen ein und schaue was passiert. Danach kann man dann weitersehen.

von Felica am 30.10.2021, 07:46



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