Frage:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Sehr geehrte Frau RA Bader,
Ich habe im juni 2020 ein Baby bekommen und im Mai 2021 ein weiteres.
Ich habe Ende 2020 die Elterngeldstelle kontaktiert und ein Beratungsgespräch wahrgenommen.
Mir wurde geraten meine Elterngeld plus Monate auf normale Elterngeld Monate umzuwandeln zudem den Mutterschutz beim Arbeitgeber zu beantragen.
Auf die Beratung hin habe ich das genauso gemacht.ich habe alle plus Monate in volle Monate bis Juni 2021 umgewandelt anstatt wie vorher geplant März 2021- August 2021 plus Monate in Anspruch zu nehmen.
Jetzt kam ein Rückzahlung bescheid von über 650 Euro für die Zeit wo ich mit baby 2 im Mutterschutz war. April 2021-Juli 2021.
Da ich nur 300 Euro behalten darf zusätzlich zum Mutterschutz Geld.
Ich wurde total falsch beraten, hätte ich nämlich während meines Mutterschutz wie ursprünglich beantragt Elterngeld plus bezogen in Höhe von nur 306 Euro hätte ich lediglich 24 Euro Rückzahlung gehabt.
So hat mir die Elterngeldstelle gesagt ich soll alle plus Monate auf volle Monate umwandeln und somit habe ich jetzt wege der falschen Beratung über 650 Euro Rückzahlung. Ich ärgere mich sehr über diese falsche Beratung. Kann man dagegen noch Wiederspruch einlegen?
Ich bedanke mich im voraus.
von
Mona199026
am 24.07.2021, 16:06
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Hallo,
Ich hab jetzt nicht den ganzen Text gelesen kann aber sagen, dass Sie die mögliche Falschberatung sicherlich nicht nachweisen können und damit keinerlei ansprüche haben Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2021
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Dein EG hätte besser geendet, wie dein neuer Mutterschutz begonnen hat. Für die Zeit des mutterschutzes hätte dann besser dein Mann die freigewordenen Monate übernommen. Ihr hattet einfach einen zu knappen Abstand. Deshalb konntest du bis zum neuen Mutterschutz gar nicht die vollen möglichen Basismonate ausschöpfen. Davon ab gilt Mutterschutz wie arbeiten. Ich vermute mal du arbeitest regulär mehr als 30 Std die Woche. Damit hätte dein Anspruch auf EG mit Beginn Mutterschutz geendet. Egal ob Basis oder plus. Alternative wäre gewesen auf den vorgeburtlichen Mutterschutz zu verzichten. Und auf den nachgeburtlichen. Mutterschaftsgeld ist aber in aller Regel höher als Elterngeld.
Beides geht halt nicht, entweder EG oder Mutterschaftsgeld. Und ich vermute mal bei deiner Berechnung jetzt hast du das plus durch das Mutterschaftsgeld nicht berücksichtigt. Das musst du aber dazurechnen.
So oder so, könntest du diese Beratung beweisen? Wenn nicht würde es schwer werden.
von
Felica
am 24.07.2021, 20:02
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Hallo felica
Vielen Dank für die Antwort.
Nein ich habe nicht mehr wie 30 Stunden gearbeitet.
Ich habe zwischen den zwei babys 2020 und 2021 gar nicht gearbeitet.
von
Mona199026
am 24.07.2021, 22:45
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Ps und auch vor dem Baby 2020 habe ich nur 19.5 Stunden Woche gearbeitet, weil ich noch zwei ältere Kinder habe 2013 und 2016
von
Mona199026
am 24.07.2021, 22:48
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Meine Berechnung stimmt. Ich habe auch nichts vergessen. Grundsätzlich ist es bei Elterngeld so das man einen Freibetrag von 300€ hat pro Monat wenn man arbeitet oder Mutterschaftsgeld bekommt.
Diesen Freibetrag habe ich auch erhalten, der Rest der Basismonate wurde mir verrechnet und ich soll deshalb jetzt über 650 € zurück bezahlen.
Hätte ich wie ursprünglich aber beantragt vor der falschen Beratung aber April, Mai, Juni und Juli mein Elterngeld plus bezogen in Höhe von 306.62€ monatlich hätte ich ebenfalls den Freibetrag von 300€ gehabt und pro Monat lediglich 6.62€ zurück zahlen müssen.
Das wären keine 650€ gewesen sondern knapp über 24€
Ich wurde da einfach total falsch beraten was mich ärgert.
Wegen der Rückzahlung stehe ich den kompletten August und September jetzt ohne Einkommen da, weil sie die Rückzahlung mit dem Elterngeld für das "neue" baby verrechnen.
Beweisen kann ich es nur durch meine Mutter und mein Mann die beim Gespräch dabei waren.
von
Mona199026
am 24.07.2021, 23:06
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Wenn dein Vertrag nur über 19,5 Std läuft, ausserhalb der EZ, dann ja, dann hätte EG weiterlaufen können. Wussten die von der EG Kasse von dieser extrem wichtigen! Info? Weil in den meisten Fällen haben die Mütter eben eigentlich einen Vertrag der über 39 Std geht. Das du zwischen den Babys nicht gearbeitet hast, davon bin ich ausgegangen. Sonst wäre es für dich weitaus schlimmer ausgegangen. Aber extrem wichtig war die Info das du auch ohne EZ nur sowenig arbeitest. Die EG-Kasse hat eine grundsätzlich richtige Beratung gemacht. Für 99% aller Fälle wäre deren Rat völlig richtig gewesen. Hättest du hier gefragt, hätte man dir das gleiche geraten. Mit dem Hinweis das EG zu beenden zum neuen Mutterschutz.
Versuche es mit der EG-Kasse zu klären. Aber ob es klappt, keibe Ahnung. Ich würde wohl direkt eine Stufe höher gehen und es dort dann sachlich vortragen.vweil wie gesagt, diese Beratung war grundsätzlich richtig.
von
Felica
am 24.07.2021, 23:54
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Soweit ich weiß ist der Freibetrag aber bei Eg+ auch nur die Hälfte. Mit den doppelten Monaten wäre es doch dann das selbe gewesen oder hab ich da einen Denkfehler?
von
Blabliblu2020
am 25.07.2021, 08:57
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Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Du hast bei elterngeld plus nur 150€ Freibetrag nicht 300€
von
misses-cat
am 25.07.2021, 09:25
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
2. Denkfehler ist bei egplus ist der Freibetrag nur 150€ zzgl ungefähr die Hälfte vom Mutterschaftsgeld wäre angerechnet worden
von
MamaausM
am 25.07.2021, 09:44
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Guckst du hier... Www.familienportal.de
*Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind
Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind können Sie zum Beispiel erhalten, wenn Sie nochmals schwanger werden, während Sie für das erste Kind noch Elterngeld bekommen. Dann können Sie für das erste Kind weiterhin Elterngeld bekommen und zusätzlich Mutterschaftsleistungen für das jüngere Kind. Diese Leistungen werden nur auf einen Teil Ihres Elterngelds angerechnet. Nicht angerechnet werden sie auf
300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen, und
150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen.
Im Ergebnis bedeutet das: Zusätzlich zu der Mutterschaftsleistung bekommen Sie mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus monatlich.*
von
MamaausM
am 25.07.2021, 09:57
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Vielen Dank für die Erklärung.
von
Mona199026
am 25.07.2021, 11:06
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
@Felica
Ja die Elterngeldstelle wusste von meinem Arbeitsumfang von 19.5 Stunden.
von
Mona199026
am 25.07.2021, 11:07
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Haben jetzt gerade mal geschaut was noch möglich gewesen wäre um alle 12 Basis-Monate zu nutzen. Ob das finanziell besser gewesen wäre, müsstest du dir beim EG-Rechner selbst ausrechnen.
Du hättest für Kind1 von Juni20-März21 Basis-EG beziehen können, damit wären 10 der 12 möglichen Monate weg gewesen. Für die Monate April bis Juli dann EG Plus, mit den 150 € Freibetrag und dann der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes von Kind2. Und im Hintergrund ab Geburt Basis-EG für Kind2 was dann erst nach dem Mutterschutz des zweiten Kindes zur Auszahlung kommt, aber ebenso mit dem Mutterschaftsgeld und dem EG Plus vom ersten Kind verrechnet wird. Fraglich ob das finanziell besser gewesen wäre. da man dafür aber genaue Zahlen benötigt, wäre das etwas was di selbst am EG-Rechner prüfen musst.
Ich denke nach wie vor, die beste Option wäre gewesen dein EG wäre zum neuen Mutterschutz beendet gewesen. Dein Mann hätte dann die dort durch dich nicht genutzten EG-Monate nutzen können, wahlweise als Basis-EG ab April bis spätestens bis zum 14ten Lebensmonat. Oder als späteste Option ab dem 15ten Lebensmonat des ersten Kindes als EG-Plus. Dann hätte dein Mann aber weniger Geld bekommen weil halt EG weniger als Verdienst. Zudem hätte er bisher keine EZ haben dürfen für das erste Kind, da er sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen musste.
So oder so, bei euch war einfach der Abstand zu gering um wirklich optimal rausgehen zu können. Der Mutterschutz für das weites Kind wäre besser erst nach dem ersten Geburtstag des ersten Kindes gestartet und spätestens bis zum 14tzen Lebensmonat von diesem. Dann hättet ihr ohne jegliche Verluste das absolute Optimum gehabt.
von
Felica
am 25.07.2021, 12:13
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Hallo Felica
Genau wie du es beschrieben hast hatte ich es ursprünglich beantragt, bis zur besagten Beratung bei der Elterngeldstelle wo ich es dann komplett auf 12 Basismonate umgewandelt habe aufgrund der Beratung dort.
von
Mona199026
am 25.07.2021, 12:27
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Dann rufe da morgen an und lasse dir genau erklären warum und weshalb sie dazu geraten haben. Und was man nun machen kann.
von
Felica
am 25.07.2021, 14:44
Antwort auf:
Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung
Wie schon erwähnt ist dein Freibetrag im Elterngeld Plus 150 und nicht 300, sodass du auch bei Plus mehr hättest zurückzahlen müssen.
Dein zweiter Mutterschutz kam einfach "zu schnell". Er hat noch innerhalb der ersten 12 Monate deines ersten Kindes begonnen, sodass man eine Verrechnung hier gar nicht hätte verhindern können, es sei denn du hättest auf dein Elterngeld ab Beginn des Mutterschutzes vollständig verzichtet.
So gesehen war die Beratung/Hilfe der Elterngeldstelle korrekt.
Man muss dabei auch beachten, dass die Elterngeldstellen nicht die Pflicht haben, das Optimum für dich rauszuholen, indem sie jede Variante für dich durchtesten. Sie müssen dir nur die allgemeinen Modelle/Möglichkeiten erklären.
Was diese im Einzelfall für dich bedeuten und was die finanziell beste Option ist, musst du dann selbst entscheiden.
von
Dojii
am 26.07.2021, 07:57