Hallo Frau Bader,
ich arbeite in einem Konzern und nun wird eine Sozialauswahl vorbereitet für eine betriebsbedingte Kündigungen. Ich bin Industriekauffrau, 30 Jahre alt und 10 Jahre im Unternehmen. Ich bin in der 5. SSW und habe Angst um meinen Job. Dem Arbeitgeber habe ich meiner Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt, wollte dies erst ab 12. SSW machen.
1) Darf der Arbeitgeber mich betriebsbedingt kündigen oder bin ich aufgrund der Schwangerschaft geschützt?
2) Bei der Sozialauswahl werden 4 Punkte je unterhaltsberechtigtem Kind angerechnet. Gilt das auch schon für mich oder erst wenn das Kind auf der Welt ist?
Vielen Dank im Voraus.
von
Pati1986
am 16.09.2016, 07:34
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Hallo,
1. Der AG darf Ihnen nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen - alle anderen (ohne bes. Kündigungsschutz) gehen eher.
2. Das kann man allg. nicht sagen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Hallo,
ganz klar - auch eine betriebsbedingte Kündigung ist in der Schwangerschaft ausgeschlossen.
Daher würde ich die Schwangerschaft im Falle einer Kündigung sofort mit ärztlichem Attest anzeigen und der Kündigung schriftlich widersprechen.
Kommt keine Kündigung, kann man auch bis zur 12. Woche warten.
Mitglied inaktiv - 16.09.2016, 08:32
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Du solltest deine Schwangerschaft dem AG mitteilen, dann hast du Kündigungsschutz nach dem MuSchG. Kündigung ist dann vom AG nur möglich über einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Diese Behörde entscheidet über den Antrag. Wenn möglich, wird die Kündigung vermieden. Punkt 2 erübrigt sich dann.
Mitglied inaktiv - 16.09.2016, 16:46