Frage:
Betriebsbedingte Kündigung
Hallo Frau Bader,
3 Jahre meiner Elternzeit sind vorbei und ich müsste ab dem 4.01.21 wieder arbeiten. Mein AG (ein Ingenieurdienstleister) hat aber keine Projekte für mich und möchte mich entlassen.
Nun heißt es betriebsbedingte Kündigung, Vertragsaufhebung mit einer Abfindung (9 Jahre Betriebszugehörigkeit x 1/2 Bruttomonatsgehalt).
Ich war bereits bei einem Rechtsanwalt, wo es hieß die bessere Option wäre ein schriftliches Kündigungsschreiben abzuwarten und dies vor Gericht anzufechten, sonst wird man vom Arbeitsamt für 12 Wochen gesperrt.
Mein AG aber versichert, wenn ich in diesem Fall einer Kündigung nicht zustimme, gibt es keine Abfindung, aber wenn der Arbeitsvertrag gegenseitig aufgehoben wird, dann gibt es auch keine Probleme bei Arbeitsamt + eine Abfindung.
Was stimmt denn nun? Gibt es evtl. neue Regeln/Gesetze? Ich will der Kündigung nicht zustimmen. Das Unternehmen ist ziemlich groß, es ist nicht Konkurs gegangen.
Ich bin gerade verzweifelt, was ich tun soll. Der Rechtsanwalt meldet sich auch nicht zurück bei mir.
Vielen Dank.
von
anke2013
am 11.01.2021, 16:44
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Hallo,
da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich mich nicht einmischen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2021
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Da du bereits einen Anwalt hast, darf dir Frau Bader nicht weiterhelfen.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 11.01.2021, 16:56
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Entweder kann er dir tatsächlich betriebsbedingt kündigen weil tatsächlich keine Arbeit für dich da ist, niemand anders in der Reihenfolge vor dir dran wäre mit einer Kündigung - oder eben nicht.
Für mich hört sich das an. als wenn er es gemäß Sozialplan eigentlich nicht könnte und dich unter Druck setzen will, der Kündigung zuzustimmen.
Eine Abfindung muss kein AG zahlen (es gibt bei keiner Kündigungsform einen Rechtsanspruch darauf) - auch das eher ein Hinweis darauf, dass er unsicher ist, ob er bei einer Klage deinerseits die Kündigung tatsächlich durchbekommen würde und deswegen Druck macht.
Außerdem hat dein AG Unrecht: wenn du einer Kündigung, die nicht erfolgen müsste, zustimmst, darf das Amt dich eben für 3 Monate sperren.
Ich würde dem AG sagen, dass du der Kündigung inkl. Abfindung zustimmst - wenn er dir fristgerecht kündigt. Gerne darf er dich auch sofort freistellen, wenn er nichts mehr für dich zu tun hat. Im Gegenzug wirst du einer Vertragsaufhebung vor Ablauf der Frist zustimmen solltest du vorher einen neuen Job finden. Und du möchtest gerne den Sozialplan sehen, nachdem außer dir niemand anders gekündigt werden kann (den muss der AG nämlich erstellen, wenn er betriebsbedingt einen unbefristeten Vertrag kündigen will).
Möchte er das nicht, wirst du die Kündigung anfechten, da du nicht überzeugt bist, dass diese unumgänglich ist und du vieeeel lieber arbeiten würdest.
Bei fristgerechter Kündigung gibt es nämlich keine Sperre vom ArbAmt.
von
cube
am 11.01.2021, 17:11
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
oder hast du dich verschrieben?
von
mellomania
am 11.01.2021, 18:02
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Nein, ich habe mich nicht verschrieben.
Ich hätte tatsächlich am Montag vor einer Woche wieder zur Arbeit gehen müssen, aber es gibt für mich keinen Arbeitsplatz. Also bin ich einfach zu Hause und warte auf irgendetwas.
von
anke2013
am 11.01.2021, 18:17
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Ich hoffe, du hast etwas schriftliches vom AG, dass er dich freistellt auf Grund nicht vorhandener Aufgaben?
Auch der netteste Ag kann biestig werden und hinterher sagen, du wärest ja einfach nicht gekommen.
Ich rate dir, eine nette Mail zu schreiben a lá "Hiermit bestätige ich, dass ich gemäß Gespräch vom xxx mit Ihnen/mit xy bis auf Widerruf von meiner Tätigkeit freigestellt bin. Selbstverständlich stehe ich jederzeit zur Verfügung an meinen Arbeitslatz zurück zukehren". So der so ähnlich.
Und wie gesagt: ich bezweifle, dass die betriebsbedingte Kündigung rechtens ist - sonst würde er dich nicht so unter Druck setzen einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, sondern könnte ganz einfach ohne Abfindung kündigen oder sofort kündigen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Ich vermute, dass statt deiner ein andere AN bleibt, dem eigentlich zuerst gekündigt werden müsste, der aber einfach "billiger" ist als du.
von
cube
am 11.01.2021, 18:27
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
wenn du nicht zur arbeit gehst! das hast du jetzt verspielt....der AG ist für deine arbeit zuständig. du hättest hingehen sollen und DORT sein. wenn er dich 8 h sitzen lässt ist es sein problem aber nicht hingehen ist arbeitsverweigerung. das war sehr unklug, da der arbeitgeber jetzt fristlos kündigen kann.
von
mellomania
am 11.01.2021, 20:44
Antwort auf:
Betriebsbedingte Kündigung
Ich kann nirgendwo einfach 8 Stunden "sitzen". Denn ich bin bei einem Ingenieurdienstleister eingestellt, normalerweise arbeite als externe Mitarbeiterin in einem Projekt bei einer völlig anderen Firma. Und es gibt für mich gar kein Projekt und somit auch keinen Ort, wo ich meine Stunden absitzen kann. Es ist bei mir auch vertraglich festgelegt, dass ich auch ohne ein Projekt weiterhin mein Basis-Gehalt erhalte, trotz dass ich einfach nur zu Hause hocke und warte.
von
anke2013
am 12.01.2021, 11:01