Frage:
Berufsverbot bei CMV neg als Hebamme
Sehr geehrte Frau Bader,
ich weiß erst seit einigen Tagen, dass ich schwanger bin. Habe aber auch erst in einer Woche den Termin beim Gyn, da es im Moment eh noch zu früh wäre, etwas zu sehen.Ich bin mir auch bewusst, dass noch nichts "sicher" ist aber...
Nun ist es so, dass ich selbst Hebamme bin und von meiner Einstellungsuntersuchung her weiß, dass ich CMV neg war/bin. Was für mich ja bedeutet, dass ich nicht mehr im Kreißsaal arbeiten darf. (Noch dazu sollte ich im Oktober meinen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen.Habe jedoch nur eine mündliche Zusage der PDL dazu.)
Nebenberuflich mache ich Wochenbettbetreuungen und Rückbildungskurse.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1.Ist der AG verpflichtet mir trotzdem den Vertrag zu geben, auch wenn ich jetzt ins BV gehen würde?
2. Macht es Sinn, die Schwangerschaft so früh dem AG mitzuteilen? (Ich möchte mich und dem Kind keinerlei Gefahr aussetzen, auch wenn es noch so früh ist.) Ich habe am 21. 9. den Termin beim Gyn und gehe ab dem 23.9. für zwei Wochen in den Urlaub.
3. Darf ich wenn ich im BV bin überhaupt noch meinen letzten Rückbildungskurs geben, der auch im Oktober beginnt? (Ich kann mir vorstellen, dass der AG darüber nicht erfreut wäre.Kann mir da von Arbeitnehmerseite was passieren?)
Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung der Fragen!
Elli Abernathy
von
Elli.Abernathy
am 14.09.2016, 09:37
Antwort auf:
Berufsverbot bei CMV neg als Hebamme
Hallo,
1. Wenn Sie die Zusage beweisen können
2. Wenn ein BV droht ja - dann kann der AG Sie umsetzen
3. Würde ich mir von FA ausdrücklich erlauben lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Berufsverbot bei CMV neg als Hebamme
Zu 1.) Der Arbeitgeber darf nicht aufgrund der Schwangerschaft dir keinen Vertrag geben. Aber: kannst du beweisen, dass du eine mündliche Zusage hast? Und ist die PDL berechtigt über Verträge zu entscheiden? Wenn du eine der Fragen mit nein beantworten kannst, könnte es schwierig werden den unbefristeten Vertrag durchzusetzen.
Zu 2.) Du als Hebamme solltest die Gefahren doch sehr gut selbst einschätzen können!
Zu 3.) Bei einem Beschäftigungsverbot, was nicht auf dich sondern auf die Tätigkeiten bezogen ist, darfst du alle Tätigkeit, die dir oder deinem Kind nicht schaden weiter ausüben. Auch kann dein Arbeitgeber dich in "ungefährlichen" Bereichen (Verwaltung, ggf. Patientenaufnahme, Elternschule...) weiterhin einsetzen.
von
chrissicat
am 14.09.2016, 10:13
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Berufsverbot bei CMV neg als Hebamme
1. CMV negativ bei der Einstellungsuntersuchung heißt nicht, dass du jetzt auch noch CMV negativ bist. Wenn die Untersuchung nicht gerade kurz zurückliegt, wird sie wiederholt werden. Dazu gehst du zum Betriebsarzt.
2. Selbst wenn sich die frührere Untersuchung bestätigen sollte: CMV negativ bedeutet nicht, dass du gar nichts mehr als Hebamme machen darfst. Es bedeutet nur dass bestimmte Tätigkeiten untersagt werden. Diese Gefährdungsbeurteilung und die daraus folgenden Maßnahmen führt der Arbeitgeber durch. Das BV wäre nur eine letzte Möglichkeit, ist aber nicht der "Normalfall" bei Hebammen.
3. Eine mündliche Zusage der PDL ist doch nicht unbedingt verbindlich. Die PDL ist ja nicht der Arbeitgeber. AG ist normalerweise die Geschäftsführung. Schwer zu sagen, wie verbindlich diese "Zusage" war, und was nachzuweisen ist.
4. Berufsverbot bekommt man nicht wegen einer Schwangerschaft. Und mit einem Beschäftigungsverbot musst du nicht rechnen. Was immer/meist geht, sind Rückbildungskurse, Geburtsvorbereitungskurse, administrative Tätigkeiten, Kreißsaalführungen und die Betreuung vor der Geburt. Was sonst noch geht, wird sich bei der Gefährdungsbeurteilung herausstellen. Um diese Dinge musst du dich gar nicht künmern. Das ist alles Sache des Arbeitgebers.
5. Ohne Bekanntgaber der Schwangerschaft an den Arbeitgeber gibt es keinen Mutterschutz. So lange bist du verpflichtet, alles zu machen was in deinem Tätigkeitsfeld liegt. Wenn du von der Schwangerschaft weißt, dann sag dem AG Bescheid.
Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 11:24
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Berufsverbot bei CMV neg als Hebamme
Hallo,
mit CMV negativ darf man i.d.R. doch im Kreißsaal arbeiten. Die Infektion wird nur übertragen, wenn man mit den Schleimhäuten direkten Kontakt zu Körperflüssigkeiten hat.
Eine Freundin von mir ist Gyn. und CMV negativ. Das war für den Betriebsarzt und den Frauenarzt kein Problem. Sie durfte bis zum Mutterschutz normal im Kreißsaal und im OP arbeiten.
Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 15:16
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Berufsverbot bei CMV neg als Hebamme
Eine Schwangere soll keine Notfallhilfe leisten. (Das ist der Grund, warum auch Rettungssanitäterinnen ein BV erhalten.) Damit eignet sie sich nicht als Hebamme für die Austreibungsphase, und die kann im Kreißsaal bekanntlich jederzeit eintreten.
Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 15:51
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Berufsverbot bei CMV neg als Hebamme
Danke erstmal für eure zahlreichen Antworten!
Ich kenne es aus einigen Häusern so,dass man eben direkt aus der Geburtshilfe raus muss,wenn cmv neg.
Denn die Übertragung wenn auch über Schleimhäute etc geht da schonmal zügiger...ich komm ja potentiell nicht nur zum Ende hin mit Körperflüssigkeiten in Berührung sondern in der kompletten Betreuung einer Frau...aber das stimmt schon.vielleicht mache ich gerade Wirbel um nichts und mittlerweile bin ich pos...warten wir es ab.
Und ja,ich bin Hebamme und kann sicherlich die Gefahren meines Jobs einschätzen...aber gerade bin ich einfach auch "nur" eine besorgte Frau,die ihr erstes Kind erwartet ;) mir hilft mein Fachwissen
da auch nicht immer im Hormonrausch :D
Gehe da jetzt entspannt ran,warte auf die Bestätigung beim US nächste Woche und dann schau ich mal was mir der AG anbietet.
Mir gehts auch ein bisschen um die Zwickmühle: schon was sagen und den Vertrag in den Wind schießen oder warten unterschreiben und dann raus mit der Neuigkeit.Zweites ist wohl nicht die feine englische Art und sorgt sicher für Unmut ;)
Einen schönen Abend noch euch allen.
von
Elli.Abernathy
am 14.09.2016, 21:34