Hallo Frau Bader,
meine Tochter kam im November 2012. Bis Januar 2014 war ich in Elternzeit. Ich hab vorher Vollzeit gearbeitet. Nach der Elternzeit arbeite ich 20 Stunden die Woche. Im September 2015 kommt unser 2. Kind zur Welt. Wie wird das Elterngeld nun berechnet?
LG
von
Erdbeere1979
am 30.01.2015, 05:39
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2015
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld 2. Kind
Wie bei jeder anderen auch: von den 12 Monaten Einkommen vor Geburt Also 65-67% von deinem 20Stunden Gehalt
von
allmountain
am 30.01.2015, 08:52