Bekomme ich Geld vom Amt wenn mein Arbeitsvetrag nach der Geburt endet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme ich Geld vom Amt wenn mein Arbeitsvetrag nach der Geburt endet?

Hallo Ich bin derzeit in der 36.SSW und bereits im Mutterschutz. Mitte Juli ( ET: 16.07.15) ist die Geburt unseres Sohnes geplant und zum 31.07.2015 läuft mein Befristeter Arbeitsvertrag aus. Mein Mann (wir sind seid April 15) verheiratet, ist der Meinung das mir ALG zusteht obwohl ich während der Elternzeit nicht vermittelbar bin. Mit dem Arbeitsamt habe ich bereits gesprochen und dort wurde mir gesagt das mir keine Gelder außer dem Elterngeld und Kindergeld zustehen da ich verheiratet bin. Ich bitte um Hilfe ... MfG, Sabrina

von Sabby1104 am 15.06.2015, 15:40



Antwort auf: Bekomme ich Geld vom Amt wenn mein Arbeitsvetrag nach der Geburt endet?

Hallo, Sie bekommen ArbGeld 1, wenn sei dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist im Mutterschutz nicht der Fall und auch nicht in der EZ. Aber danach. Oder wenn Sie in der EZ Tz arbeiten wollen für diesen anteiligen Zeuitraum. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2015



Antwort auf: Bekomme ich Geld vom Amt wenn mein Arbeitsvetrag nach der Geburt endet?

ALG 1 bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst mindestens 15 Stunden die Woche und Betreuung nachweisen kannst. Dein Mann ist für Euch zuständig :-)

von Sternenschnuppe am 15.06.2015, 17:27



Antwort auf: Bekomme ich Geld vom Amt wenn mein Arbeitsvetrag nach der Geburt endet?

Jein! Erst einmal hast du nach der Geburt bzw Mutterschutz Anspruch auf Elterngeld. Und das eben je nachdem ob du es dir voll auszahlen lässt oder halb, wie lange Dein Mann das auch nutzt. So, und jetzt kommt die zeit nach dem Elterngeld. Da ist es dann davon abhängig ob Du eine Betreuung für Dein Kind hast. Anspruch hat es ab dem 1ten Geburtstag - was dann ja auch mit dem üblichen "Starttermin" ab 01.08 recht gut passt. Wenn Du dann arbeiten willst, dann hast du ab dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, je nachdem ob du dann Vollzeit arbeiten willst/kannst oder eben Teilzeit dann in entsprechender Höhe. Willst du dann nicht arbeiten bzw kannst es nicht weil zB noch keine Betreuung, dann bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Ab dann ist eben der Verdienst Deines Mannes entscheidend. Ist dieser niedrig, kann es sein das ihr Wohngeld, erhöhtes Kindergeld oder Hartz4 evtl bekommen könnt. Verdient er zuviel, fällt das alles weg. Und nein, Elternzeit hast du eh nicht, da du gar keinen Arbeitgeber hast. bei wem willst du diese also melden? Das was du bist ist ab Beendigung des Arbeitsvertrages halt Hausfrau. Solange wie Elterngeld läuft kann man noch sagen "Elternzeit", spätestens danach aber nicht mehr. Und Kindergeld gibt es ab Geburt - unabhängig von allem anderen.

Mitglied inaktiv - 15.06.2015, 18:00



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