Hallo ich habe letztes jahr am 17. oktober meine beschöftigung angefangen nun endet dieser zum 18. oktober. ich bin jetzt bereits im mutterschutz (et war vor 6 wochen) meine erste frage ist muss mein bestähender urlaubsanspruch laut meinem vertrag 26 tage ausgezahlt werden? zweite frage kann er den vertrag einfach auslaufen lassen? und meine vierte frage ich habe vor dem et ja bereits mutterschaftsgeld bezoggen also die 13 €/tägl von der aok und der differenzbetrag vom arbeitgeber bis zu meinem gehalt aufgestockt. jetzt ist mir aufgefallen das mein arbeitgeber mir jetzt nur anstatt der differenz wesentlich weniger gezahlt hat( nicht mal ein viertel des betrages) bekomm ich noch mal ne differenz vom elterngeld oder muss ich dem arbeitgeber noch mal darauf hinweisen das er zuwenig überwiesen hat? Ich danke im vorraus für die beantwortung der Fragen ud hoffe das sie mir weiterhelfen können. Mfg franzi
von vampy89 am 28.08.2014, 22:01