Hallo Frau Bader,
ich bin mir unsicher ein meinem Antrag auf Elternzeit und den Daten, die ich darin angeben muss. Ich werde den Antrag in der ersten Woche nach der Geburt (sprich 7 Wochen vor antritt abgeben). Mein voraussichtlicher ET ist der 13.12.16 dh ja dass der MuSchutz am 7.2.17 endet.
1. Ist der nachstehende Text ok? Ist das Datum 08.02.17 richtig oder muss ich ab geburt schreiben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes (Name), geb. am 13.12.16 . Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 08.02.17
beginnen und am 12.12.2016 beenden.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Für ein klärendes Gespräch oder bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.
2. Wäre bei 14 Monaten Elternzeit das Enddatum der 12.02.17?
3. Wenn mein Kind schon am 7.12.16 geboren werden würde, endet der MuSchutz dann am 1.2.17 oder trotzdem am 07.02.17?
Vielen Dank im Voraus
von
Kristina2016
am 07.10.2016, 12:53
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit
Hallo,
1. Das kann man so machen, die Daten können aber so nicht stimmen.
2. Sie können Elternzeit bis zum dritten Geburtstag nehmen, wie Sie wollen.
3. s. 2.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2016
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit
Hallo, davor saß ich gestern auch den ganzen Tag =)
1. ich finde der Text und Daten stimmen so. Allerdings dann der 12.12.2017 ;)
2. Genau bei 14 Monaten ist es der 12.02.17 und du müsstest ab dem 13.02.17 wieder arbeiten.
3. wenn das Kind am 07.12.16 geboren wird, endet der Mutterschutz lt. meiner Rechnung eig am 01.02.17 allerdings kann ich mich da auch irren.
von
Mädchenmama16
am 07.10.2016, 14:01
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit
Solange das Kind kein bestätigtes Frühchen ist, bleibt bei einer Geburt vor ET der Mutterschutz wie beim errechneten Termin, da die Tage, die vorher fehlen hinten angehängt werden. Erst bei einer Geburt nach ET verschiebt sich das Mutterschutzende nach hinten.
Aber: beantrage die EZ, wenn nicht das Kind da ist, bereite alles vor und setzt den Termin dann erst ein.
Der AG muss das nicht bestätigen. Und: rechne immer ab Entbindung, das ist einfacher. Beantragen einfach Elternzeit bis zum Tag vorm Geburtstag, wenn du ein Jahr nehmen willst. Also, wenn Geburt am 7.12.16 EZ bis 6.12.17. Den Beginn der EZ musst du nicht reinschreiben.
von
malini
am 07.10.2016, 14:25
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit
Oder willst Du wirklich nach einem Jahr kurz vor Weihnachten wieder Vollzeit arbeiten?
Habt ihr sicher Betreuung?
Du musst Dich für die ersten zwei Jahre verbindlich! festlegen.
Wenn Du dann TZ arbeiten willst bis 30 Stunden kannst Du das auch in Elternzeit.
Und das zwei bis drei Monate vorher dann klärenn
Dein VZ Vertrag bleibt bestehen in Elternzeit.
Nach nur einem Jahr kann der AG einer Verlängerung widersprechen
Mein Rat: Melde auf jeden Fall zwei Jahre bis 12.12.2018 und schreibe rein, dass Du ab ...... frei wählbar ..... TZ in Elternzeit arbeiten möchtest mit X Stunden in der Woche.
Das kannst Du dann schieben wenn es erst später Betreuung gibt, das Kind eingewöhnt ist.
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2016, 20:06