Hallo Fr. Bader,
bitte entschuldigen Sie, aber es geht noch mal um das Formular Bescheinigung des AG über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Da steht:
Für den Zeitraum
von (Geburt des Kindes)...... bis.........
erhält sie einen AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
in Höhe von insgesamt....... täglich........
nun meine Fragen:
Warum wird bei dem Zeitraum von Geburt des Kindes bis ...... gesprochen? ich bin doch auch schon 6 Wochen vor Geburt im Mutterschutz, wo der AG mit zahlt.?!
Bei der Höhe, nach der gefragt wird, reicht da eine Angabe, also entweder insgesamt oder der tägliche Betrag?
ET: 06.03.15
betrifft mich das EG plus irgendwie? Habe schon einen Sohn der 2012 geboren wurde.
Danke sehr für Ihre Geduld.
LG Anne
von
Annnnne
am 20.01.2015, 07:35
Antwort auf:
Antrag Eltergeld
Hallo,
die Elterngeldstelle interessiert die Zeit vor der Geburt nicht. Ab Geburt wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet, deshalb muss der Arbeitgeber das ausfüllen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015
Antwort auf:
Antrag Eltergeld
Das muss der AG ausfüllen, nicht Du.
Das Mutterschaftsgeld interessiert die Elterngeldstelle weil sie es auf das Elterngeld anrechnen ab Geburt.
von
Sternenschnuppe
am 20.01.2015, 07:48
Antwort auf:
Antrag Eltergeld
Klar füllt das der AG aus. Aber ich habe mir das Formular ausgedruckt und mich damit auseinander gesetzt. Ich weiß auch das die elterngeldstelle das zur Berechnung braucht. Mich wundert es nur, das die nur nach den acht Wochen nach Geburt fragen und nicht der Zeitraum davor, also die 6wo vor der Geburt. Denn von der Kasse brauch ich ja auch die Bescheinigung für die Zuschüsse von VOR UND NACH der Geburt.
von
Annnnne
am 20.01.2015, 08:47