sehr geehrte frau bader, ich würde gern wissen, ob das der elterngeld sockelbetrag von 300 €/monat für 12 lebensmonate des kindes, analog zum SGB II und SGB XII, bei bezug von ergänzender hilfe zum lebensunterhalt nach § 27a BVG voll oder anteilig angerechnet wird. ich werde im internet leider nicht fündig. danke.
von Snief am 01.05.2015, 16:07