Sehr geehrte Frau Bader, heute wende ich mich mit folgenden Fragestellungen an Sie, mit der Hoffnung, dass ich anschließend klarer sehe. Momentan bin ich in zweijähriger Elternzeit. Diese endet am 20.01.2017. Einen Monat später, zum 21.02.2017, beginnt mein neuer Mutterschutz für Kind 2. Nun stellt sich mir nach längerer Internetrecherche (die Personalabteilung wirkte mir zu unsicher) die Frage, welcher Weg der Beste ist, um auch die mir zustehenden Mutterschutzleistungen zu erhalten. 1. Melde ich bis einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes für einen Monat weitere Elternzeit (3. Jahr) an oder 2. soll ich das komplette dritte Jahr anmelden, um es dann kurz darauf, vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes wieder zu beenden? Gibt es bei diesen beiden Möglichkeiten Vor- und Nachteile, die ich bislang übersehen habe? In beiden Fällen würde ich einen Antrag auf Verschiebung der restlichen 11 Monate Elternzeit von Kind 1 auf einen späteren Zeitpunkt (wahrscheinlich 5. Lebensjahr von Kind 1) stellen, in der Hoffnung, dass der AG zustimmt. Meine Frage hierzu: Muss ich mich dabei generell schon auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen, oder reicht da die 13-Wochenfrist vor Antritt aus? Zum Schluss noch der Hinweis: Ich muss die Zeit vom 21.01.-20.02.2017 auf jeden Fall mit Elternzeit überbrücken und kann nicht arbeiten (keine Betreuungsmöglichkeit für Kind 1, meine alte Arbeitsstätte ist aktuell 300 km entfernt, Urlaubsanspruch besteht keiner - ich bin angestellte Lehrerin). Was können Sie mir raten? Mit freundlichen Grüßen Hera17
von Hera17 am 23.10.2016, 21:26