Hallo, nachdem mein Hausarzt mir eine Kur vorschlug, bei der mein vierjähriges Kind mich begleiten sollte, schickte ich ein Formular an die Krankenkasse.
Diese hat mir nun einen Antrag zurückgeschickt, allerdings soll dieser an die Rentenversicherung gehen.
Ist das richtig so?
Mein Hausarzt hat Urlaub im Moment, so dass ich nicht fragen kann.
LG M.
von
Marsch
am 19.09.2014, 14:40
Also wenn du mit deinem Kind als Begleitperson zur Mutter Kind Kur möchtest. Bist du bei der RV falsch. Dort gibt es keine Mutter Kind Kuren.
von
rub
am 19.09.2014, 17:22
Kommt wohl auch auf die Indikation an, denn geht es darum etwas zu heilen, dann ist nicht die KK zuständig sondern die RV. Übrigens kann man auch über die RV in eine Mutter-Kind-Klinik. WIr hatten bei unserem Kurgang 2 Mütter, die über die RV dort waren mit ihrem Kindern. Ehrlihc gesagt hatten die sogar mehr anwendungen, z.B. hatten sie Bäder automatisch mit drin und sie hatten die doppelte Anzahl an Massagen.
Es kommt also darauf an, warum du in Kur gehen möchtest.
von
Luni2701
am 20.09.2014, 10:51