Frage: Krankenkasse

Hallo Dr. Moltrecht, bin ein bisschen irritiert. März 2013: 1.IVF: Schlechtes Befruchtungsergebnis, Grund wurde nicht wirklich gefunden. Juni 2013: 1. ICSI: Super Ergebnis! Leider nur ELSS, Spätabort, bioch. Schwangerschaft Nun ist wiederum eine Behandlung geplant. Meine Klinik hat mir nun den Antrag für die Kasse für eine IVF ausgestellt, ich dachte es würde eine ICSI stattfinden. Klinik meint, dass zunächst ein Spermiogramm erfolgen muss...jaja, soweit so gut, das Spermiogramm wird okay sein, das weiß ich, es war ja noch nie ganz furchtbar und dennoch hatte ich dieses katastrophale Befr. Ergebnis. Liegt also dann keine Indikation für eine ICSI vor? Damals nach der IVF hieß es glaub in Richtung Interaktionsstörung oder ähnliches...warum will die Klinik dann erst wieder eine IVF machen??? Ich laufe doch wieder Gefahr, dass aus unbekannter Ursache eine schlechte Befruchtung erfolgt. Ich kapiers irgendwie nicht. Danke schon im Voraus!

von Janosch77 am 22.04.2015, 14:10



Antwort auf: Krankenkasse

Hallo, nach den Richtlinien zur Beantragung für eine Icsi müssen entweder bestimmte Spermiogrammwerte oder ein komplettes Fertilisationsversagen bei der Ivf vorliegen. LG R. Moltrecht

von Dr. Rüdiger Moltrecht am 23.04.2015



Antwort auf: Krankenkasse

Zählt dann dieses schlechte Befruchtungsergebnis von März 2013 bei der IVF nicht mehr? Reicht dies nicht als Indikation?

von Janosch77 am 23.04.2015, 09:53



Antwort auf: Krankenkasse

Wenn im Rahmen einer IVF-Behandlung Eizellen gewonnen wurden, jedoch keine hiervon sich befruchten lässt, liegt ein sogenanntes Fertilitätsversagen vor. Gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Ziffer 8 Satz 6f der Richtlinie) kann bei gesetzlich Versicherten ein Wechsel von einer IVF- auf eine ICSI-Behandlung vorgenommen werden, wenn es nach dem ersten Behandlungsversuch zu einem sogenannten totalen Fertilitätsversagen gekommen ist. Das Bundessozialgericht hat zur Frage der Erstattung von (hälftigen) Kosten für eine Maßnahme zur künstlichen Befruchtung mittels Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) entschieden, dass die Regelungen zu einem sogenannten Fertilitätsversagen rechtmäßig sind (B 1 KR 8/12 R).

von Dr. Rüdiger Moltrecht am 23.04.2015



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