Frage: Mein Mann Hat Röteln ich bin nicht geimpft was nun???

Guten Morgen Frau Höfel, mein Mann Hat die Röteln und ich wurde noch nicht geimpft und bin jetzt in der 31+1 Ssw. was kann ich tun kann man überhaupt was machen?? Bitte schnellstmöglich um Antwort Danke Lg Kerstin

von Kerstin1988 am 18.03.2014, 05:48



Antwort auf: Mein Mann Hat Röteln ich bin nicht geimpft was nun???

Liebe Kerstin, Bitte ganz ruhig bleiben. 1. müssen Sie sich nicht zwangsläufig anstecken. 2. sins Sie aus der ganz kritischen Phase raus. Ich bin im Moment unterwegs, deshalb hier nur den Text aus einem anderen Posting: Röteln Liebe Dana, die Röteln gehören zu den am meisten gefürchteten Infektionen während der Schwangerschaft, weil es mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Missbildungen des Kindes kommt. 1941 wurde erstmals ein Zusammenhang zwischen einer akuten Rötelninfektion der Mutter und körperlichen Veränderungen des Kindes beschrieben. Als Folge der Röteln-Impfung ist die Zahl der Frauen, die im gebärfähigen Alter keine Antikörper tragen, rückläufig. Trotzdem ist die Gefahr einer Infektion nicht völlig auszuschließen, da ein sehr niedriger Antikörpertiter bei geimpften Frauen nicht unbedingt vor einer Neuinfektion schützt. Kommt es zu einer akuten Infektion der werdenden Mutter, breitet sich das Virus nach der Inkubationszeit über die Blutbahnen im gesamten Organismus aus. Die Erreger können dabei über den Mutterkuchen auch zum Kind gelangen. An der Plazenta kann das Virus lokal die Eihäute infizieren und sich über die Blutgefäße bis zur kindlichen Herz-Innenschicht (Endokard) ausbreiten - und von dort über den kindlichen Blutkreislauf im gesamten Organismus des Ungeborenen. Das Kind weist - abhängig vom Alter - verschiedene Antikörper auf, die sich mittels spezieller Tests nachweisen lassen. Findet man bei der Geburt IgM-Antikörper im kindlichen Blut, spricht dies für eine Infektion im Mutterleib. Viren-Antigene finden sich beim infizierten Kind oft in Blut, Rachensekret, Urin, Augenlinse, Augenkammerwasser und Gehirngewebe. Nicht jede Infektion der Mutter führt zwangsläufig zu einer Schädigung des Kindes. Bei Erstinfektion der Mutter kurz vor Eintreten einer Schwangerschaft, in der Zeit zwischen letzter Regel und neuerlichem Eisprung, ist keine schädigende Auswirkung auf das Kind zu erwarten. Infektionen in der Frühschwangerschaft gehen mit einer erhöhten Fehlgeburtenrate einher. Bei mütterlichen Neuinfektionen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen (SSW) besteht ein hohes Schädigungsrisiko für das Kind. In diesem Zeitraum bilden sich die inneren Organe, daher führen schädigende Einflüsse von außen - wie eben Rötelviren - zu Organstörungen. Infektionen zwischen der 13. und 17. SSW werden vor allem von kindlichen Innenohrstörungen begleitet. Das Ausmaß der Schädigung wird geringer, je später die Infektion erfolgt. Die mütterliche Infektion zum Zeitpunkt der Entbindung oder kurz zuvor kann eine Rötelnerkrankung des Neugeborenen nach sich ziehen. Im Fall einer versehentlichen Röteln-Impfung bei noch nicht bekannter (Früh-)Schwangerschaft oder kurz davor wurden keine Organauswirkungen beim Kind beobachtet. Bei Infektion der Mutter in der Frühschwangerschaft kommt es mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 54 bis 90 Prozent auch zu einer kindlichen Infektion. Die Rate an Fehlbildungen ist bei Ansteckung in den ersten sieben SSW mit über 50 Prozent am höchsten und sinkt mit zunehmendem Alter der Schwangerschaft. Bei Infektion in Schwangerschaftswoche 1 bis 12 sind folgende Schäden möglich: Herzfehler Augen- und Ohrdefekte Körperliche Entwicklungsstörungen Motorische und geistige Entwicklungsverzögerungen Wachstumsverzögerung in der Gebärmutter Schwellung der Leber und Milz Abfall der Blutplättchen (Blutungsrisiko) Entzündungen des Gehirns Entzündungen der Lunge Knochenfehlbildungen In rund 30 Prozent der Fälle führen die Auswirkungen zum Tod des Kindes. Bei Infektion in Schwangerschaftswoche 13 bis 17 sind folgende Schäden möglich: Hörschäden Innenohrdefekte ein- oder beidseitig, in unterschiedlicher Ausprägung Spätere Infektionen führen nur selten zu Organstörungen. Werden nach der Geburt beim Kind Viren nachgewiesen, können gravierende Symptome wie Wachstumsstörungen, Hautveränderungen, wiederholte Lungenentzündungen, Durchfälle und Gefäßentzündungen auftreten. Dieses Krankheitsbild geht mit einer hohen Gefährdung des Kindes einher. Bei Kindern, deren Mütter während der Schwangerschaft eine Röteln-Infektion durchmachen, ist im weiteren Leben vermehrt mit Spätfolgen - wie Hörschäden, Diabetes, Hormonstörungen, Beeinträchtigungen des Gehirns und Krampfleiden - zu rechnen. Die vorgeburtliche, invasive Diagnostik ist bei Neuinfektionen der Mutter zwischen der 1. und 17. SSW anzuraten. Auch beim Nachweis von mütterlichen IgM-Antikörpern sollte das Kind in einem Zentrum für pränatale Diagnostik untersucht werden. Bei Infektionen innerhalb der ersten elf SSW kann ein Abbruch empfohlen sein. Bei der pränatalen Diagnostik wird neben einer Fein-Ultraschalluntersuchung versucht, Virusmaterial zu gewinnen. Dies erfolgt mit Hilfe einer Punktion der Plazenta, des Fruchtwassers oder der Nabelschnur. Das jeweilige Vorgehen richtet sich nach dem Alter der Schwangerschaft. Zu Ausschluss bzw. Bestätigung einer Schädigung durch eine Rötelninfektion oder bei einer manifesten Erkrankung des Neugeborenen werden IgG-, IgM- und IgA-Antikörper kontrolliert. Zudem kann der Virusnachweis in Rachensekret, Urin, Blut und Gehirnwasser gelingen. Da Rötelninfektionen im Allgemeinen sehr häufig ohne Symptome verlaufen, kann man keine wirksame Prophylaxe durchführen d.h. den Umgang mit potenziell infizierten Personen vorsätzlich meiden: Haben Frauen mit negativem Röteln-Antikörpertest in den ersten 17 SSW Kontakt mit Röteln-Viren, können Immunglobuline gegeben werden. In diesen Fällen müssen weitere Kontrolluntersuchungen des Blutes durchgeführt werden. Bei seronegativen Frauen, die auf Grund ihres Berufes vermehrt mit den Viren in Kontakt kommen können (Kindergärtnerinnen, Lehrerinnen etc.), kann in der Frühschwangerschaft eine mehrmalige Immunglobulin-Gabe angezeigt sein. Bei fraglich positiven oder niedrigen Rötelntitern (HAH 1:8 oder 1:16) - diese werden im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in der Frühschwangerschaft ermittelt -, ist eine vorbeugende Immunglobulin-Gabe nicht indiziert. Eine Antikörper-Kontrolle in der 17. SSW ist anzuraten. Geimpft werden sollten Mädchen im Alter zwischen 10 und 12 Jahren sowie seronegative Frauen vor bzw. nach einer Schwangerschaft. Ausgenommen davon sind Rhesus-negative Frauen, die eine Rhesus-Prophylaxe benötigen. Frauen mit niedrigem Antikörper-Titer (1:16) können vorsorglich vor Eintritt einer Schwangerschaft nachgeimpft werden. Impfungen können die fruchtschädigende Wirkung von Rötelnviren reduzieren, gewährleisten jedoch keinen hundertprozentigen Schutz. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 18.03.2014



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