Zusatzbeitrag ab 1. März 2010 (KKH)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zusatzbeitrag ab 1. März 2010 (KKH)

Sehr geehrte Frau Bader, heute habe ich von meiner Krankenkasse (KKH) ein Schreiben in Bezug auf den Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro (monatlich) bekommen. Ich bin momentan in der 31. SSW und befinde mich seit Montag im Urlaub. Ab Anfang April bin ich im Mutterschutz. Bis wann soll ich den Zusatzbeitrag zahlen? LG Aurelia

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 18:56



Antwort auf: Zusatzbeitrag ab 1. März 2010 (KKH)

Hallo, ab Beginn desa Mutterschutzes erhalten Sie doch MG. Da müsste der Betrag auch entfallen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2010



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