Zurück in volle Elternzeit wechseln

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zurück in volle Elternzeit wechseln

Hallo, Mein Sohn ist am 18.11.22 geboren und ich habe eine Elternzeit von 3 Jahren vereinbart. (Somit bis 17.11.25) Am 8.11.23 habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung „Teilzeit-Elternzeit“ für den Zeitraum vom 1.12.23 bis 17.11.25 unterzeichnet. Im ersten Satz heißt es „Zwischen Arbeitgeber und mir werden als Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag und zur beantragten Elternzeit folgende Vertragsänderungen geschlossen:“ . (Mit dem bestehenden Vertrag ist mein Vollzeit Arbeitsvertrag gemeint.) Der Arbeitsbereich in dem ich nun eingesetzt bin, sagt mir absolut nicht zu und da nach mehreren Gesprächen auch keine Änderung in Sicht ist, möchte ich jedoch keine Teilzeit mehr arbeiten sondern wieder in die volle Elternzeit wechseln. Habe ich das Recht dazu wieder in die volle Elternzeit zu wechseln? Welche Fristen muss ich einhalten? (Kündigungsfrist oder ggf. Antragsfrist) Muss ich dann eine Kündigung der Zusatzvereinbarung verfassen oder muss ich irgendeinen Antrag stellen? In der Zusatzvereinbarung steht nichts zur Kündigung. Am Ende heißt es lediglich „alle anderen Vertragsbestimmungen des bestehenden Arbeitsvertrages und deren Nachträge bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.“ Ich bin bereits seit 13 Jahren in dem Unternehmen und hoffe nicht, dass ich mich auch für das kündigen nur von der Zusatzvereinbarung an die gesetzliche Kündigungsfrist halten muss. Bitte um Rückmeldung. Liebe Grüße Sandra

von SaJo16 am 18.01.2024, 15:06



Antwort auf: Zurück in volle Elternzeit wechseln

Hallo, Sie können die Vereinbarung mit der vertraglichen bzw. gesetzlichen Frist kündigen. Achten Sie darauf, dass Sie nur den Teilzeitvertrag und nicht komplett alles kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2024



Antwort auf: Zurück in volle Elternzeit wechseln

Du kannst mit der tariflichen bzw vertraglichen Frist kündigen. Bei der Formulierung bitte darauf achten, dass du nur den tz- Vertrag und nicht den Hauptvertrag kündigst.

von KielSprotte am 19.01.2024, 07:13



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