Hallo, Mein Sohn ist am 18.11.22 geboren und ich habe eine Elternzeit von 3 Jahren vereinbart. (Somit bis 17.11.25) Am 8.11.23 habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung „Teilzeit-Elternzeit“ für den Zeitraum vom 1.12.23 bis 17.11.25 unterzeichnet. Im ersten Satz heißt es „Zwischen Arbeitgeber und mir werden als Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag und zur beantragten Elternzeit folgende Vertragsänderungen geschlossen:“ . (Mit dem bestehenden Vertrag ist mein Vollzeit Arbeitsvertrag gemeint.) Der Arbeitsbereich in dem ich nun eingesetzt bin, sagt mir absolut nicht zu und da nach mehreren Gesprächen auch keine Änderung in Sicht ist, möchte ich jedoch keine Teilzeit mehr arbeiten sondern wieder in die volle Elternzeit wechseln. Habe ich das Recht dazu wieder in die volle Elternzeit zu wechseln? Welche Fristen muss ich einhalten? (Kündigungsfrist oder ggf. Antragsfrist) Muss ich dann eine Kündigung der Zusatzvereinbarung verfassen oder muss ich irgendeinen Antrag stellen? In der Zusatzvereinbarung steht nichts zur Kündigung. Am Ende heißt es lediglich „alle anderen Vertragsbestimmungen des bestehenden Arbeitsvertrages und deren Nachträge bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.“ Ich bin bereits seit 13 Jahren in dem Unternehmen und hoffe nicht, dass ich mich auch für das kündigen nur von der Zusatzvereinbarung an die gesetzliche Kündigungsfrist halten muss. Bitte um Rückmeldung. Liebe Grüße Sandra
von SaJo16 am 18.01.2024, 15:06