Frage:
Zu viel genommener Urlaub
Hallo Frau Bader!
Im Jahr 2019 habe ich sehr wahrscheinlich 5 Urlaubstage zuviel gehabt.
Weder meiner Chefin noch mir ist es aufgefallen, und ob ich tatsächlich zuviel Urlaub hatte oder es ein Schreibfehler war, kann ich nicht mehr nachvollziehen, es ist ja auch schon 3 Jahre her.
Jetzt soll ich dieses Jahr dann 5 Tage weniger Urlaub nehmen.
Geht das so einfach?
Ich bräuchte den Urlaub dringend für die Betreuung meiner Kinder, da ich dann nicht weiss, was ich mit diesen machen soll, da die Kitas und Schulen ja auch geschlossen haben.
Vielen Dank für eine Antwort.
Goldmarie
von
goldmarie1977
am 13.05.2021, 07:24
Antwort auf:
Zu viel genommener Urlaub
Hallo,
Der Arbeitgeber kann aber auch zuviel gewährten Urlaub nicht im nächsten Urlaubsjahr vom Urlaub abziehen. Denn der Urlaubsanspruch entsteht in jedem Jahr neu, unabhängig davon, wieviel Urlaub der Arbeitnehmer im alten Urlaubsjahr hatte.
Das kann man analog aus § 5 Abs 3 BUrlG und im Umkehrschluss aus § 7 Abs. 3 BUrlG folgern
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2021
Antwort auf:
Zu viel genommener Urlaub
wer sagt dass du zuviel urlaub hattest? gibt es keine zeiterfassung in welcher das nachvollzogen werden kann?
von
mellomania
am 13.05.2021, 08:17
Antwort auf:
Zu viel genommener Urlaub
Nein, wenn bereits 2019 und es ist jetzt erst aufgefallen, dann hat der AG Pech gehabt. Er hätte dem zeitnah widersprechen müssen bzw zu viel Urlaub gar nicht erst genehmigen dürfen.
Wie du bereits sagst, nach über 2 Jahren ist das schwer noch nach zu vollziehen. Obwohl der AG eigentlich verpflichtet ist das aufzubewahren. Also Stundennachweis, aber auch Arbeitsplan, Urlaubsplan usw. Zudem steht das eigentlich auch auf den Lohnzettel drauf wie viele Urlaub man hat, wie viel genommen wurde usw. Die solltest du ja auch haben.
von
Felica
am 13.05.2021, 09:08
Antwort auf:
Zu viel genommener Urlaub
Meine Chefin hat das gesagt.
Es gibt meinen per Hand ausgefüllten Urlaubsantrag plus eine von meiner Chefin handgeschriebene Liste. In meinen Urlaubsantrag steht eine Datum, aber für Tage stimmen nicht. Ich habe 5 Urlaubstage hingeschrieben, vom Datum her waren es 10.
Meiner Chefin ist das auch nicht aufgefallen und hat auch 5 statt 10 Tage in ihre Liste geschrieben.
von
goldmarie1977
am 13.05.2021, 09:09
Antwort auf:
Zu viel genommener Urlaub
Ja trotzdem müssen die ja irgendwo erfasst werden. Auf Lohn Zettel auch. Dezember Abrechnung.
von
MamaausM
am 13.05.2021, 09:24
Antwort auf:
Zu viel genommener Urlaub
URlaub gehört zwinged ins Urlaubsjahr und zuviel gehwährter Urlaub geht zu lasten des AG.
Das steht im Bundesurlaubsgesetz --> www.rechtliches.de
s §5(3) + §7(3)
von
MamaausM
am 13.05.2021, 09:27
Antwort auf:
Zu viel genommener Urlaub
Ich nehme an, dass du dir die 10 Tage auf dem Kalender schon angeschaut hast. Vielleicht sind davon 5 Tage Feiertage/Wochenende. Dann wären es nur 5 Urlaubstage und auf dem Papier stehen 10, weil die o.g. mit gezählt werden.
Dein AG hätte es 2019 vor der schriftlichen Zustimmung prüfen müssen. Spätestens danach hätte sie dem widersprechen müssen. Ich meine, dass es sogar vor Antritt hätte sein müssen. Frau Bader wird das bestimmt genauer sagen können.
Dass es dem AG erst über 2 Jahre später auffällt, würde ich auch sagen, Eigenverschulden. Denn wenn man es als Vertrag sieht ist es ein offener Mängel, der hätte unverzüglich gemeldet werden müssen. Jetzt damit zu kommen dir Urlaub zu kürzen, meine ich, geht nicht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht der dir zu und darf garnicht gekürzt werden. Hier gilt auch das Günstigkeitsprinzip. Steht im Vertrag mehr Urlaub zählt der. Es gilt das was den AN, also dich, am besten darstellt, und das darf der AG nicht kürzen.
von
Ani123
am 13.05.2021, 10:48
Antwort auf:
Zu viel genommener Urlaub
Nein. Der AG hat auch eine Sorgfaltspflicht für solche Dinge und hat dann Pech gehabt.
Selbst, wenn dein AG nachweisen könnte, dass er tatsächlich zu viel Urlaub gewährt hat - gerade dann hat er also in Kenntnis dieser Tatsache den Urlaub dennoch gewährt und kann ihn nicht zurückfordern.
"Eine Rückforderung zuviel gewährten Urlaubs ist ausgeschlossen (§ 5 Abs. 3 BUrlG). Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub im Januar im Hinblick auf sein Ausscheiden zum 31.3. genommen hat, ohne den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen." (Quelle: Haufe)
von
cube
am 14.05.2021, 09:43