Guten Tag Frau Bader,
ich habe folgende Frage.
Ich habe zwei Kinder (7 und 3 Jahre alt), nun ging es darum, wieviele Tage der AG bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit der Kinder bezahlen muss.
Ich dachte immer es seien 10 Tage pro Kind im Jahr.
In meinem Vertrag steht dazu nichts, außer das bei Krankheit ,,Entgeltfortzahlung gewährt wird,,.
Nun meinte meine Chefin allerdings, dass die Firma 1 Tag im Jahr bezahlt und ich danach Krankengeld beantragen müsste.
Ist dies rechtens ?
Oder müsste dies im Vertrag stehen ?
Vielen dank im voraus.
von
JungeMamix3
am 21.03.2018, 13:17
Antwort auf:
Wieviele Tage muss der AG bei Krankheit der Kinder bezahlen ? (Gerne an alle)
Hallo,
der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html)
. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor.
Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php
Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist.
Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2018
Antwort auf:
Wieviele Tage muss der AG bei Krankheit der Kinder bezahlen ? (Gerne an alle)
Der AG muss lediglich freistellen, aber nicht auch noch bezahlen!
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Anspruch-auf-Kind-krank-Tage_86471.htm
Mitglied inaktiv - 21.03.2018, 13:27
Antwort auf:
Wieviele Tage muss der AG bei Krankheit der Kinder bezahlen ? (Gerne an alle)
Okey, danke.
Ich wusste das nicht, da ich noch nie Zuhause bleiben musste, wenn meine Kinder krank sind, sondern Gott sei Dank, immer jemanden hatte der sich um die Kinder gekümmert hat.
von
JungeMamix3
am 21.03.2018, 13:32
Antwort auf:
Wieviele Tage muss der AG bei Krankheit der Kinder bezahlen ? (Gerne an alle)
Das Geld zahlt die Krankenkasse.
Du bekommst vom (Kinder-)Arzt eine Bescheinigung, diese füllt man aus und gibt sie der Krankenkasse. (Kopie an den Arbeitgeber.)
Du bekommst dann vom Arbeitgeber weniger Lohn/Gehalt dafür bekommst du Geld von der Krankenkasse.
LG
von
Lewanna
am 21.03.2018, 13:52