Hallo Frau Bader,
seit 12.11.2012 bin ich in Mutterschutz.
ET ist der 24.12.2012.
Der Mutterschutz endet somit am 18.02.2013.
Im Anschluß werde ich gleich die Elternzeit nehmen (1 Jahr).
Wieviel Urlaubsanspruch steht mir zu, wenn ich danach wieder in TZ anfange zu arbeiten?
Vielen Dank im Voraus.
von
corinna1984
am 04.12.2012, 16:16
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch steht mir zu?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2012
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch steht mir zu?
Für 2012 steht dir der komplette Jahresurlaub zu.
Für 2013 stehen dir 2/12 des Jahresurlaubes zu und für 2014 dann 10/12 (die aber dann umgerechnet auf deine Teilzeit).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.12.2012, 23:24