Mein Kind kam 02/22 zur Welt. Meine Elternzeit geht bis 02/23.
Wenn ich nun 08/22 wieder schwanger werde, bekomme ich dann 6 Monate 0 Euro und 6 Monate mein altes Gehalt von vor der Schwangerschaft berechnet? Oder wie läuft das dann? Da ich Stille, werde ich wohl nicht direkt wieder schwanger, wie eigentlich gewünscht.
Vielen Dank im Voraus!
von
Sems88
am 06.04.2022, 12:02
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld nach Elternzeit
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten.
Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2022
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld nach Elternzeit
Nein es werden dann sechs alte Monate vor dem Mutterschutz von Kind 1 herangezogen
Also eine mischrechnung
von
misses-cat
am 06.04.2022, 12:11
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld nach Elternzeit
Es zählen wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Ist da dann Elterngeld vom älteren Kind wird dieses ausgeklammert. Das wird aber max bis zum 12. Lebensmonat bzw 14. Lebensmonat bei EG plus gemacht. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen, musst aber nach neuer Verordnung nicht mehr.
2/22 wäre bei dir bis 1/23.
Entscheidend ist auch wie du nach der Elternzeit arbeiten willst.
Mitglied inaktiv - 06.04.2022, 12:40