Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes an Sie. Wir sind Eltern eines Sohnes. Um länger Zeit für diesen zu haben, habe ich mich für das Elterngeld plus entschieden. Mit meiner Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldes verdiene ich 1400 Euro. Jetzt bin ich wieder schwanger. Wird das neue Elterngeld anhand der Teilzeitbeschäftigung festgelegt?
Vielen Dank und viele Grüße
von
Jujanina
am 20.05.2021, 11:06
Antwort auf:
Elterngeld nach Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2021
Antwort auf:
Elterngeld nach Elternzeit
Das hängt ab, wann Kind 1 und wann der Mutterschutz vom 2. Kind beginnt.
Grundsätzlich sind ja wieder die 12 Monate vor Geburt relevant. Monate mit egplus werden dabei ausgeklammert (bis zum 14. lebensmonat vom ersten Kind) und Monate mit Mutterschaftsgeld.
Ab 15. Lebensmonat zählt dann dein Teilzeit Gehalt. Auch wenn du weiter in ez bist.
von
MamaausM
am 20.05.2021, 12:53
Antwort auf:
Elterngeld nach Elternzeit
Bitte genaue Daten nennen. Wann ist Kind 1 geboren, wann beginnt mutterschutz für Kind 2, wie lange genau EG bzw seit wann EG Plus und seit wann wird gearbeitet. Dann kann man gezielter antworten.
von
Felica
am 20.05.2021, 17:03