Weniger Arbeitszeiten, gleiches Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weniger Arbeitszeiten, gleiches Gehalt?

Guten Abend, Ich arbeite zur Zeit noch 176 Stunden im Monat, also 44 Stunden in der Woche (ich arbeite jedes 2. Wochenende). Da ich jetzt Schwanger bin, ändern sich meine Zeiten ja. Ändert sich dadurch auch mein Gehalt? Da es ja weniger Stunden sind, finde ich das logisch, aber muss dazu nicht ein neuer Vertrag geschlossen werden? LG

von MissWonderland am 16.09.2022, 21:43



Antwort auf: Weniger Arbeitszeiten, gleiches Gehalt?

Hallo, wenn Sie schwanger sind, dürfen Sie höchstens 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten, so steht es in § 4 MuSchG und dies auch nur zwischen 6.00 und 20:00 Uhr, § 5 MuSchG. Sie erhalten trotzdem Ihren vertraglich vereinbarten vollständigen Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2022



Antwort auf: Weniger Arbeitszeiten, gleiches Gehalt?

Warum verringern sich deine Zeiten? Du darfst laut Mutterschutzgesetz 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Das würde bei dir ja noch hinkommen. Oder hast du Arbeitszeiten nach 20 und vor 6 Uhr, die dann wegfallen? Grundsätzlich kommt es erst einmal drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Sind da die 176 Stunden so festgeschrieben? Oder resultieren die 44 Stunden pro Woche aus "Überstunden", die zusätzlich vergütet werden. In ersterem Fall müsste dir weiterhin dein aktuelles Gehalt zustehen, weil dir als Schwangere durch das Mutterschutzgesetz keine Nachteile entstehen dürfen. Dein AG muss dafür sorgen, dass du deinen Vertrag gemäß der Mutterschutzrichtlinien erfüllen kannst. Kann er das nicht, muss er dich ins (Teil-)BV schicken - und dir trotzdem dein normales Gehalt zahlen. Sind Überstunden im Spiel, bekommst du dennoch dein vertraglich festgelegtes Gehalt - das, was durch die Überstunden on top bisher kam, fällt dann natürlich weg.

von Belly-Monkey am 17.09.2022, 09:52



Antwort auf: Weniger Arbeitszeiten, gleiches Gehalt?

kann dir das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Dann verringern sich Std evt., dein Gehalt bleibt aber gleich. Der AG bekommt das ja erstattet. Teile deinem AG die Schwangerschaft mit. Dieser muss dann prüfen, ob du so arbeiten kannst/darfst wie bisher und entsprechend agieren. Dann würdest du darüber informiert, was oder wann du in Zukunft gemäß MuSchu nicht mehr arbeiten darfst.

von cube am 17.09.2022, 13:44



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