Frage: Beschäftigunsverbot Gehalt

Schönen Guten Morgen, Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes. Nun ist es ja so das der durchschnitt der Letzten 3 Monate zur Berechnung hinzugezogen wird. Bei mir ist aber der Fall eingetreten das mein Arbeitgeber die kinderkranktage aus August September und Oktober im oktober auf einmal abgezogen hat weil die es vorher nicht hinbekommen haben, so habe ich in einem Monat dann 800€ weniger netto bekommen. Im November habe ich Weihnachtsgeld erhalten und jetzt im Dezember werden noch kinderkranktage von November abgebucht. Meine Frage wäre jetzt ist das so ok das ich jetzt ja quasi ein Nachteil für den Monat Oktober habe da dort ja alles auf einmal abgebucht wurde und es für die durchschnittliche Berechnung schon einen erheblichen Unterschied macht. Und wird denn das Weihnachtsgeld angerechnet ? Vielen Dank für ihre Hilfe. Lg

von Mimi18 am 09.12.2023, 09:24



Antwort auf: Beschäftigunsverbot Gehalt

Hallo, die Kinder-krank-Tage sind unerheblich, Sie bekommen den normalen Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2023



Antwort auf: Beschäftigunsverbot Gehalt

Es gelten die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Spielt auch nur dann eine Rolle wenn dein Lohn schwankend ist.

von Neverland am 09.12.2023, 10:09



Antwort auf: Beschäftigunsverbot Gehalt

Ja das weiß ich meine Frage ist aber doch eine andere.

von Mimi18 am 10.12.2023, 13:32



Antwort auf: Beschäftigunsverbot Gehalt

Es werden doch gar nicht die letzten 3 Monate bei dir herangezogen. Kind-krank-Tage sind nicht gleich wechselndem Gehalt. Du bekommst also im BV das, was du auch normal als Gehalt monatlich bekommen würdest.

von suityourself am 10.12.2023, 14:05



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