Liebe Frau Bader
ich befinde mich seit Mai im Beschäftigungsverbot ausgestellt wegen Corona vom Arbeitgeber. Bekomme ich für dieses Jahr trotzdem mein volles ' Weihnachtsgeld' ( Leistungsentgeld) ? Ich bin im öffentlichen Dienst.
Vielen Dank und viele Grüsse
von
Nessi191
am 09.10.2020, 20:42
Antwort auf:
'Weihnachtsgeld' während Beschäftigungsverbot
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2020
Antwort auf:
'Weihnachtsgeld' während Beschäftigungsverbot
Welcher Tarifvertrag gilt? TVöD? TV-L?...
Wovon genau sprichst du? Von der Jahressonderzahlung im November? Diese solltest du bekommen.
Oder vom Leistungsentgelt? Hierbei kommt es darauf an, was in eurer Dienstvereinbarung steht.
von
chrissicat
am 09.10.2020, 22:37