Was passiert mit regelmäßiger Provisionsauszahlung im Mutterschutz/Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was passiert mit regelmäßiger Provisionsauszahlung im Mutterschutz/Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader, ich bin im therapeutischen Bereich tätig und bekomme immer Ende des Monats ein geringes Grundgehalt mit einer deutlich höheren Provision ausgezahlt, abhängig von dem was ich erwirtschaftet habe. Die Provision wird erst ausgezahlt, wenn alle Behandlungen des jeweiligen Rezeptes abgeschlossen sind. Teilweise kann die Provisionsauszahlung somit mehrere Monate, teilweise bis zu einem Jahr nach der ersten Behandlung sein. Nun ergeben sich 2 Fragen: 1. Bekomme ich für die Behandlungen, die ich durchgeführt habe, die aber erst im Mutterschutz/der Elternzeit abgeschlossen werden (da ein Kollege das Rezept mit seinen Behandlungen beendet hat), noch anteilig die Provision von meiner geleisteten Arbeit? 2. Wann bekäme ich die Provision ausgezahlt? Vielen Dank für Ihre Antwort

von -Weltenbummlerin- am 07.11.2017, 19:14



Antwort auf: Was passiert mit regelmäßiger Provisionsauszahlung im Mutterschutz/Elternzeit?

Hallo, das sind keine Einmalzahlungen, da das Zuflussprinzip gilt, werden demnach Zahlungen, die in der Elternzeit ausgekehrt werden, auf das Elterngeld angerechnet. Es wäre deshalb sinnvoller, sich das Elterngeld innerhalb von einem Mojahr auszahlen zu lassen und diese Provisionszahlungen dann eben danach. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2017



Antwort auf: Was passiert mit regelmäßiger Provisionsauszahlung im Mutterschutz/Elternzeit?

Im Mutterschutz bekommst du kein Gehalt, sondern Mutterschaftsgeld und den Zuschuß des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Du bekommst im Mutterschutz bzw. in der Elternzeit auch keine Provisionsnachzahlungen aus früheren Behandlungen. Das Mutterschaftsgeld und der AG-Zuschuß ist ein Durchschnittsgehalt aus der Zeit vor der Schwangerschaft, da sind Provionszahlungen eingerechnet. In der Elternzeit bekommst du vom AG gar nichts, sondern nur Elterngeld (auf Antrag) von der Elterngeldstelle.

Mitglied inaktiv - 07.11.2017, 21:01



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