Guten Abend Frau Bader,
Ich bin normalerweise bis Juni 2016 in elternzeit doch jetzt habe ich wieder angefangen zu arbeiten mit 30 Std in der Woche. Mein Arbeitgeber hat mir ein neuen Arbeitsvertrag gegeben mit einer Probezeit von 12 Monaten und auf 12 Monaten befristet ?!
Was hat das für meinen eigentlichen fester Vertrag zu bedeuten ..
Ich hatte einen fest Vertrag von 35 Std die Woche/ unbefristet ?!
Und noch eine Frage was wäre wenn ich in diesem 12 Monaten schwanger werde ?
Mit freundlichen Grüßen
von
MN-Veronica
am 24.02.2016, 21:50
Antwort auf:
Was passiert mit meinen "alten" Vertrag wenn ich jetzt ein Neuen Vertrag bekomme
Hallo,
1. Haben Sie das denn unterschrieben?
2. Soll das nur für die EZ sein?
3. Probezeit geht nicht.
4. Dann können Sie neuen Mutterschutz beantragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2016
Antwort auf:
Was passiert mit meinen "alten" Vertrag wenn ich jetzt ein Neuen Vertrag bekomme
Hört sich an als wenn dann dein alter Job futsch ist.
So etwas würde ich nicht unterschreiben, da auch gar nicht zulässig. wenn Du allerdings unterschreibst, erkennst du es an, und damit hat es Gültigkeit. Weder benötigt es eine neue Probezeit, noch sollte eine Befristung auf 12 Monate folgen. warum auch wenn Deine EZ ja im Juni endet und dann dein alter Vertrag aufleben würde? . Wenn der neue Vertrag dagegen deinen jetzigen ablöst, kann es sein das du in 12 Monaten keinen Job mehr hast.
In der Regel nimmt man den "normalen" Arbeitsvertrag und macht ein Zusatzvereinbarung welche dann befristet ist auf innerhalb der Elternzeit. Immerhin darf man in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Bezahlung, Urlaub, Sondervergütungen usw sind entsprechend dann anzupassen.
Mitglied inaktiv - 24.02.2016, 22:03
Antwort auf:
Was passiert mit meinen "alten" Vertrag wenn ich jetzt ein Neuen Vertrag bekomme
Nicht ! unterschreiben.
Eine Probezeit ist unzulässig. Es liest sich als wenn er Deinen Hauptvertrag auflösen will damit und Dich befristen will.
Fordere ihn auf einen Zusatz zum Hauptvertrag über lediglich die Stundenreduzierung zu machen. Befristet "für die Dauer der Elternzeit"
Ggf. mit einer Reduzierung des Gehaltes anhand der verringerten Stunden.
Sofern kein Stundenlohn im Hauptvertrag verankert ist.
Alle anderen Änderungen sind unzulässig.
von
Sternenschnuppe
am 24.02.2016, 22:05